148/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 03.12.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung der EU-Tierschutzstandards
Millionen von Nutztieren werden EU-weit auf tierquälerische Weise gezüchtet, gehalten und geschlachtet. Die Richtlinie über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält nur unzureichende Mindestanforderungen. Auch die Sonderregelungen für Legehennen, Kälber, Schweine und Masthühner entsprechen nicht einmal den minimalsten Anforderungen eines modernen Tierschutzes.
Noch immer werden Rinder, Pferde, Schweine über Tausende von Kilometern transportiert und müssen eng in Transportern zusammengepfercht unvorstellbares Leid ertragen. Noch immer werden Subventionen für Zuchttierexporte bezahlt, so dass sich lange Transporte lohnen. Noch immer sind die Kontrollen völlig unzureichend und stehen viel zu wenig Tränke- und Labestationen sowie Notversorgungsstellen zur Verfügung.
Millionen von Versuchstieren werden sinnlos und ohne Berücksichtigung ethischer Belange gequält. Trotz der Einführung des 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement), wodurch der Einsatz von Tieren in der Forschung und Produktzulassung vermindert werden soll, ist die Anzahl der Tierexperimente in einigen Bereichen (z.B. in der Biotechnologie), ansteigend. Bei der Entwicklung und Herstellung kosmetischer Inhaltsstoffe sind zwar ab 11. März 2009 keine Tierversuche mehr erlaubt, von diesem Verkaufsverbot sind jedoch bis zum Jahre 2013 drei Giftigkeitstests ausgenommen. So lange diese Tests nicht durch tierversuchsfreie Methoden ersetzt werden, gibt es für die europäischen KonsumentInnen keine Sicherheit, endlich Kosmetika kaufen zu können, die ohne Tierleid produziert wurden.
Die Mitgliedstaaten und auch die Europäische Kommission setzen bei Tierschutzbestimmungen oft viel zu lange Übergangsfristen. Das Scheitern an der Inkraftsetzung der eigenen Gesetzgebung schlägt sich in einem schlechten Image der Europäischen Union nieder, insbesondere, wenn – wie im Bereich des Tierschutzes – eine breite öffentliche Debatte stattfindet und dann die entsprechenden Maßnahmen nicht gesetzt werden (vgl. Umsetzung des EU-Tierschutz-Aktionsplans).
Die Europäische Tierschutzpolitik wird nicht durch eine durch kohärente Handelspolitik begleitet. Bei den WTO-Verhandlungen war die Anerkennung der so genannten nichthandelsbezogenen Anliegen, die das Wohlbefinden der Tiere mit einschließen, bisher kein vorrangiges Thema der Kommission. Die Europäische Kommission ist auch gefordert, in internationalen Abkommen (z.B. CITES, Internationale Walfangkommission) stärker als bisher aktiv zu werden. Importe von Wildtieren müssen aus Arten- und Tierschutzgründen sowie aus Tiergesundheitsgründen wesentlich eingeschränkt werden.
Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat in einem umstrittenen Verfahren zur Herstellung von Lebensmitteln das Klonen von Nutztieren als unbedenklich und prinzipiell akzeptabel beurteilt. Die mögliche Zulassung von Klonfleisch ist jedoch nicht nur eine Frage der lebensmittelhygienischen Unbedenklichkeit, sondern auch eine Frage der Ethik des Umgangs mit dem Tier. Das Klonen von Nutztieren würde neue Krankheiten und Leiden für die Tiere bringen und ist daher strikt abzulehnen.
Zahlreiche BürgerInnen äußern seit Jahren schwerste Bedenken hinsichtlich des Handels mit Erzeugnissen, die von Robben stammen, die unter entsetzlichen Schmerzen und Leiden getötet und gehäutet werden. In den letzten Jahren wurde über 1,5 Millionen Robben wegen ihres Fells umgebracht, fast alle Tiere waren jünger als drei Monate. Die EU-Kommission hat nur einen halbherzigen Vorschlag gemacht. So soll zwar das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Robbenfellen und –produkten verboten werden, allerdings soll eine großzügige Ausnahmeregelung geschaffen werden, wenn Garantien vorliegen, dass die Robbenjagdmethoden „mit einem hohen Tierschutzniveau in Einklang“ stehen. Diese Ausnahmen sind nicht im Sinne der um den Tierschutz besorgten BürgerInnen.
Die Ergebnisse von Eurobarometer-Umfragen (u.a. zu den Themen Tiertransporte, EU-Tierschutzaktionsplan, Klonen von Nutztieren) beweisen eindrucksvoll, dass den BürgerInnen Europas der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist. Es herrscht Übereinstimmung unter den Menschen, dass Tiere als leidensfähige Mitlebewesen sind und unseren Respekt und Schutz verdienen. Tierschutz betrifft eine Vielzahl ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Fragen und ist damit eine Herausforderung für die Politik und die europäische Zivilisation und Kultur.
Das Tierschutz-Protokoll, welches als Teil des Vertrages von Amsterdam angenommen wurde, anerkennt Tiere als „fühlende Wesen“ und schreibt die Vereinbarkeit mehrerer Politikbereiche mit dem Tierschutz vor. Der EU-Tierschutzaktionsplan für die Jahre 2006-2010 soll erstmals dieses Tierschutzprotokoll in ein integriertes Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Tierschutzes in Europa umsetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzutreten:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.