1497/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 31.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sicherstellung einer adäquaten, dem Vergehen entsprechenden Bestrafung bei missbräuchlicher Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO
Die missbräuchliche Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO ist eine grobe Missachtung allen behinderten Menschen gegenüber, die zu Recht dieses Dokument in Anspruch nehmen müssen.
Eine Verwaltungsstrafe von 220 Euro ist daher für ein solches Vergehen ungenügend.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es bei missbräuchlicher Verwendung eines Ausweises gemäß § 29b StVO nunmehr zu einer adäquaten, dem Vergehen entsprechenden Bestrafung kommt.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.