1501/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrichters

 

Die andauernden Justizskandale der letzten Zeit deuten darauf hin, dass die Staatsanwälte als neue Herren des Vorverfahrens mit ihren neu gewonnenen Aufgaben überfordert zu sein scheinen und zugleich vergleichsweise unkontrolliert sind. So wurde beispielsweise der Bruder des Chefermittlers der Kampusch-Kommission, Karl Kröll, kurzfristig verhaftet, weil er verdächtigt wurde, Unterlagen an den Abgeordneten Pilz und Medien weitergeben zu wollen. Im Besonderen dieser Fall belegt, dass die nach derzeitiger Rechtslage erst spät stattfindende (richterliche) Kontrolle durchaus bedenklich erscheint und daher die im Rahmen der großen Strafprozessreform getätigte Abkehr vom Grundprinzip Untersuchungsrichter dringend korrekturbedürftig ist. Insbesondere in Hinblick darauf, dass bei vielen Ermittlungsmaßnahmen in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird, erscheint eine verstärkte Kontrolle im Sinne eines „Mehraugenprinzipes“ dringend erforderlich.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem in der Strafprozessordnung die einstmals bewährte Einrichtung des Untersuchungsrichters, der mit der verstärkten Kontrolle der Polizei und der Staatsanwaltschaft betraut sein soll, geschaffen wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.