1522/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend "Vier-Augen-Prinzip" im neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

 

Alle maßgeblichen ExpertInnen sind sich einig, dass in der österreichischen Jugendwohlfahrt dringender Handlungsbedarf besteht. Fallzahlen steigen und personelle Ressourcen werden nicht im erforderlichen Maße aufgestockt.

 

Tragische Fälle wie im Jänner dieses Jahres der gewaltsame Tod des kleinen Cain in Bregenz rütteln für kurze Zeit Medien und Öffentlichkeit auf. Die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene setzen jedoch bis dato keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Jugendwohlfahrt um, wie die Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen und den längst fälligen Beschluss des neuen Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 zieht sich seit Jahren hin. Der Erstentwurf eines neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG 2009) stammt noch aus der vergangen Legislaturperiode. Dieser wurde unter Einbeziehung von Experten und Expertinnen erarbeitet. Zurzeit wird der stark abweichende 3. Entwurf (B-KJHG 2010) ausschließlich mit den Ländern verhandelt.

 

Eine für die Jugendwohlfahrt von Bundesseite zu beschließende erforderliche Maßnahme zur Qualitätssicherung wäre das als Grundsatz gesetzlich zu verankernde „Vier-Augen-Prinzip“.

 

Im nun vorliegenden 3. Entwurf (B-KJHG 2010) ist das „Vier-Augen-Prinzip“ zur Gefährdungsabklärung (§ 22 Abs. 5) mit der Formulierung „erforderlichenfalls“ nur mehr als Kann-Bestimmung vorgesehen. Dieses Prinzip muss zum Wohle gefährdeter Kinder und zur Qualitätssicherung in der  österreichischen Jugendwohlfahrt jedenfalls im neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz als Grundsatz verankert sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorzulegen, die das „Vier-Augen-Prinzip“ zur Gefährdungsabklärung jedenfalls verbindlich verankert.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.