1583/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.06.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Open Data für Österreich

 

Open Data ist eine Philosophie und Praxis, die auf der Grundidee beruht, dass vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet werden, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Abwesenheit von Copyright, Patenten oder anderen Kontrollmechanismen. Open Data ähnelt dabei zahlreichen anderen „Open“-Bewegungen, wie zum Beispiel Open Source, Open Content, Open Access, Open Government und Open Education.

 

Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden und dadurch in der Lage sind, Forschung, Innovation und Entwicklung zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem Lehrmaterial, Geodaten, Statistiken, Verkehrsinformationen, wissenschaftliche Publikationen, medizinische Forschungsergebnisse oder Hörfunk- und Fernsehsendungen.

 

Bei „Open Data“ handelt es sich nicht ausschließlich um Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, denn auch privatwirtschaftlich agierende Unternehmen, Hochschulen und Rundfunksender sowie Non-Profit-Einrichtungen sind in der Lage, entsprechende Beiträge zur Verfügung zu stellen.

 

Open Government Data bezeichnet die Idee, dass von der Verwaltung gesammelte öffentliche Daten frei zugänglich gemacht werden. Diese Daten sollen der Bevölkerung unbürokratisch und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand in maschinen-lesbarer Form zur Verfügung gestellt werden, so dass die Daten auch automatisiert verarbeitet werden können. Offene Standards bei den Schnittstellen und der Software ermöglichen mehr Transparenz, Partizipation und Kooperation.

 

Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger können mit den angebotenen Daten selbst neue Anwendungen und Dienste erstellen. Auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen wird durch Open Data gefördert. Wissenschaft und Forschung profitieren ebenfalls vom vereinfachten Datenaustausch.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so schnell als möglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den rechtlicher Rahmen zur Umsetzung des „Open Government Data – Konzeptes“ im Bereich des Bundes vorsieht, so dass öffentliche Daten, die nicht dem Datenschutz unterliegen, wie z.B. Geo-Daten, Verkehrsdaten, Umweltdaten, Budgetdaten, statistische Daten aus allen Bereichen etc. von den Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedensten Ebenen genutzt werden können und diesen kostenlos und unbürokratisch über Standard-Schnittstellen zur Verfügung stehen.“  

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.

 

Wien, am 15. Juni 2011