1593/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.06.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Finanzierung von Notwohnungen für von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen

 

 

Zwangsverheiratung ist eine Form von Gewalt und stellt eine Menschenrechtsverletzung dar, da die freie PartnerInnenwahl ein grundlegendes Recht jedes Menschen ist. Eine erzwungene Ehe gegen den Willen einer der zukünftigen EhepartnerInnen ist außerdem oft begleitet von anderen Menschenrechtsverletzungen, wie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und physische und psychische Gesundheit. Häufig werden auch Bildungsrechte und Berufsfreiheit von zwangsverheirateten Mädchen und jungen Frauen beschnitten.

Neben den vorhandenen strafrechtlichen Maßnahmen, braucht es vor allem psychosoziale Unterstützung und Begleitung für Mädchen und Frauen, die von Zwangsheirat betroffen sind. Für Bedrohte und Betroffene gibt es jedoch in ganz Österreich keine spezielle Möglichkeit der Unterbringung, die ihnen ausreichend Schutz bieten könnte. Die Frauenhäuser haben ganz klare Aufgaben für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder in Österreich übernommen. Sie sind nur bedingt auf die erhöhten Schutzbedürfnisse von Frauen auf der Flucht vor einer Zwangsverheiratung ausgerichtet. Minderjährige Opfer sollen in Krisenzentren der Jugendwohlfahrt  Schutz finden, wiewohl Krisenzentren öffentlich zugänglich sind und keine notwendigen Schutzmaßnahmen vorweisen können. Expertinnen fordern aus diesen und weiteren psychosozialen und sozialarbeiterischen Gründen deshalb eigene geschützte Wohnprojekte für Betroffene.

Im aktuellen Regierungsprogramm wird die Umsetzung einer „betreuten Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat“ als Maßnahme angeführt, auf die man sich verständigt hat. Doch die Umsetzung lässt auf sich warten. Die Leidtragenden sind die von Zwangsverheiratung bedrohten Frauen und Mädchen, die währenddessen ohne sicheren Unterschlupf großer Gefahr und Gewalt ausgesetzt sind.

Die Installierung einer solchen sogenannten „Notwohnung“ ist längst überfällig und muss den von Expertinnen empfohlenen Qualitätskriterien entsprechen. Sie sollte unter Einbindung der Vereine und Initiativen im Bereich der Betreuung und Begleitung von Betroffenen von Zwangsverheiratung erfolgen. Zum speziellen Schutz- und Beratungsbedarf der von Zwangsverheiratung Betroffenen bzw. Bedrohten gehören: Niederschwelliges Angebot der Kontaktaufnahme, ausreichende Aufnahmekapazität, gesicherte Anonymität, professionelles Beratungsangebot eines interkulturellen Teams in mehreren Sprachen, sowie Beratung, Unterstützung und Empowerment, was die Perspektive und weitere Lebensplanung der Betroffenen betrifft, bis hin zur selbstbestimmten Rückführung in die Familie. Entsprechende Personalmittel für die hohen Beratungs- und Betreuungskapazitäten müssen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sind begleitende Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung der befassten Behörden, was den speziellen Schutzbedarf der von Zwangsverheiratung Betroffen betrifft, notwendig.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen sogenannten Notwohnung, mit entsprechendem Beratungs- und Betreuungsangebot, für von Zwangsverheiratung betroffene oder bedrohte Frauen und Mädchen in Angriff zu nehmen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.