1605/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.06.2011
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Entschließungsantrag

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Stefan Markowitz

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Jugend- und Familienzentrum

 

In den letzten 15 Jahren wurden dem Familienlastenausgleichsfonds immer mehr „familienferne“ Aufgaben zugeteilt, dessen Defizit schnellte dadurch in die Höhe. Allein im Jahr 2010 erreichte der Schulden-Stand des FLAF einen Wert von 3,9 Milliarden Euro. Ohne Gegensteuerung wird dieser Wert bis zum Jahr 2014 auf 5,7 Milliarden Euro anwachsen.

Der Familienlastenausgleichsfonds muss durch Veränderung der Leistungsstrukturen dringend saniert und von artfremden Zahlungen, wie etwa Pensionsbeitragszahlungen oder Zahlungen für Schulbücher und Freifahrten schnellstmöglich befreit werden.  Nach erfolgter Sanierung soll der FLAF in ein Jugend- und Familienleistungszentrum (JUFA-LZ) umgewandelt  werden, das die Bündelung aller familienfördernden Maßnahmen  zum Ziel hat und mit Vertretern der Familienverbände, der Arbeitgeber der Länder und sämtlicher Betroffener beschickt wird. Analog zum AMS soll dieses Zentrum über ein eigenes Budget verfügen und als Auftrag „familienorientierte Initiativen“ haben. Das JUFA-LZ soll eine echte Vertretung der österreichischen Familien sein, diese bei Verhandlungen beispielsweise mit der Regierung oder mit Sozialpartnern vertreten können und somit eine starke Lobby für Familien werden!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der nach Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds die Umwandlung des FLAF zu einem ausgegliederten Jugend- und Familienleistungszentrum als echte Vertretung der österreichischen Familien vorsieht. Die Vorstandsmitglieder des Leistungszentrums für Familien sollen unter anderem aus den Reihen der Familienverbände, der Arbeitgeber und der Länder gewählt werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.

 

Wien, am 16.06.2011