1643/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

betreffend Errichtung einer unabhängigen staatlichen Kommission zur Untersuchung von Missbrauchs- und Misshandlungsfällen in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen

 

Im letzten Jahr hat die längst überfällige Debatte um Gewalt an Internats- und Heimkindern in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen begonnen. Besonders schlimm dürfte die Situation in den Heimen der 50er- und 60er-Jahre gewesen sein. Aber auch später sind zahlreiche Vorfälle dokumentiert.

Gerade in der römisch-katholischen Kirche wurde (sexuelle) Gewalt an Kindern und Jugendlichen systematisch vertuscht. Was jetzt an die Oberfläche kommt, war kirchenintern vielen Verantwortungsträgern längst bekannt und bewusst. Unter dem Vorwand, dass derartige Vorfälle intern zu klären sind, wurden die Täter oftmals bloß versetzt und nie zur Verantwortung gezogen.

Die katholische Kirche hat jetzt in Eigenregie und ohne staatlichen Ansprechpartner mit der Schadensminimierung begonnen. Da die Klasnic-Kommission eine kirchliche Initiative ist, empfinden viele Betroffene das als nicht vertrauensfördernd. Darüber hinaus beschränkt sich die Tätigkeit der Klasnic-Kommission auf Vorschläge zur Entschädigung. Jedenfalls nicht zur Aufgabe gehören die umfassende Aufarbeitung von Organisationsversagen und Vertuschungen, sowie (historische) Missstandsfeststellungen und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen zur Prävention.

Den Betroffenen geht es aber oftmals gar nicht primär um finanzielle Entschädigung, sondern um die Aufarbeitung und das Eingestehen des Geschehenen, sowie die Aussicht, dass andere künftig nicht auch zu Betroffenen sexueller Gewalt werden.

Während in anderen Ländern der Staat eine aktive Rolle bei der Aufarbeitung übernommen hat, gibt es in Österreich keinerlei Aktivitäten.


Jetzt ist es an der Zeit, für Wiedergutmachung zu sorgen. Da oftmals die Straftaten und Schadenersatzansprüche verjährt sind, braucht es eigene Rahmenbedingungen dafür. Da sind die katholische Kirche und die Republik Österreich und ihre Bundesländer gleichermaßen gefordert. Außer einigen wenigen halbherzigen Stellungnahmen und einem als PR-Gag inszenierten „runden Tisch“ ohne Folgen wurden keine Initiativen gesetzt.

Die Republik darf aber die Betroffen nicht im Stich lassen und auf unabhängige Aufklärung verzichten. Gerade der nunmehr im Juni 2011 thematisierte Fall, der auch zum Vorwurf hat, dass der nunmehrige Kardinal trotz Wissens um einen Gewaltvorwurf gegen einen hohen katholischen Würdenträger nichts unternommen hätte, zeigt die Defizite der mangelnden Unabhängigkeit auf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, mit dem eine unabhängige staatliche Untersuchungskommission eingerichtet wird, die (sexualisierte) Gewalt in kirchlichen Einrichtungen und staatlichen Heimen untersucht und aufarbeitet. Die Kommission soll von sich aus Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt nachgehen, (historische) Missstandsfeststellungen machen,  den Umgang der Einrichtungen mit sexueller Gewalt dokumentieren, Einzelfälle und Organisationsversagen von Verantwortungsträgern aufarbeiten, sowie Vorschläge zur Entschädigung und Prävention machen. Mit Abschluss der Kommissionstätigkeit soll ein umfassender Bericht über die Erkenntnisse öffentlich vorgelegt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.