1658/A XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Rauch-Kallat, Csörgits, Schwentner, Wurm, Schittenhelm, Oberhauser,
Musiol, Silhavy

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Bundeshymne geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz zur Änderung der Österreichischen Bundeshymne

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1 Der Text der Österreichischen Bundeshymne wird dahingehend geändert, dass die
Wortfolge

„Heimat bist du großer Söhne“

durch die Wortfolge

„Heimat großer Töchter, Söhne“

ersetzt wird.

§ 2 Die Änderung des Textes in Schulbüchern soll jeweils bei der Neuauflage der
entsprechenden Schulbücher vorgenommen werden.

In formeller Hinsicht wird verlangt, innerhalb der nächsten drei Monate eine erste Lesung
durchzuführen und die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.

Begründung:

Im vollem Wissen und Bewusstsein, dass es in der Tat auch dringlichere Anliegen in der
österreichischen Innenpolitik gibt aber auch mit der Überzeugung, dass Sprache wie kein
anderes Medium Bewusstsein prägt, ersuchen die unterzeichneten Abgeordneten den
Nationalrat, eine einfache aber geschlechtergerechte Änderung der Österreichischen
Bundeshymne zu beschließen, indem die beiden Wörter „bist du“ in der ersten Strophe gegen
das Wort „Töchter“ ausgetauscht werden (siehe Beilage). Dies bedingt weder eine Änderung
der Melodie noch einen großen Aufwand, trägt aber sicher dazu bei, dass in der
Österreichischen Bundeshymne nicht nur der großen Söhne unseres Landes sondern auch der
großen Töchter gedacht wird, die ebenso wie ihre männlichen Kollegen große Leistungen für
unser Land erbracht haben.


Die Diskussion über eine derartige Änderung wird seit Jahren - teilweise auch sehr emotional
- geführt. In der Zwischenzeit gibt es auch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das
eine derartige Änderung für zulässig erachtet. Es spricht daher nichts dagegen, in einer
Nationalhymne, die für alle Österreicherinnen und Österreicher eine Identifikation mit ihrer
Heimat bedeutet, der Leistungen aller - auch aller Frauen - zu gedenken.

 

Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, soll die entsprechende Änderung nicht unmittelbar
sondern jeweils bei der Neuauflage der entsprechenden Schulbücher und Drucksorten
vorgenommen werden.