1670/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

betreffend Hundebiss-Statistiken in Wien

 

Seit 1. Juli 2010 gilt in Wien das neue Hundehaltergesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Besitzer von bestimmten Hunderassen (und deren Mischlingen) einen Hundeführschein machen müssen.

 

Um die Auswirkungen dieses Gesetzes kontrollieren zu können, ist es daher erforderlich, dass Hundebisse statistisch differenziert erfasst werden. Auch sollte unterschieden werden, ob die Hundebisse gegen Artgenossen oder gegen Menschen gerichtet sind. Im Zuge der Anfragebeantwortung 8727/AB XXIV.GP wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres folgendes erklärt:

 

„Statistiken die eine Unterscheidung hinsichtlich Hundebisse gegen Personen, Bisse gegen Artgenossen und Bissverletzungen, die auf führscheinpflichtige Hunde zurückzuführen sind, werden von der Bundespolizeidirektion Wien nicht geführt. Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass eine nachträgliche Auswertung der erfolgten Anzeigen nach den angefragten Kriterien auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgt.“

 

Gleichzeitig zeigte die Anfragebeantwortung 8725/AB XXIV. GP auf, dass in Niederösterreich die Bundespolizeidirektion aufgrund eines ähnlichen Hundehaltegesetzes genaue Zahlen (vor und nach Einführung des Gesetzes) über die Hundebisse führt.

 

 In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

  

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, künftig die Bundespolizeidirektion Wien zu beauftragen, Hundebisse entsprechend dem Wiener Hundehaltegesetz zu erfassen, insbesondere sollte eine Unterscheidung zwischen Bissen auf Artgenossen und Bissen auf Menschen erfasst werden.“

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.