1671/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.09.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend neue Wege in der Behinderteneinstellungspolitik

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) hat die Eingliederung von behinderten Menschen in den Arbeitsprozess zum Ziel.

Alle Arbeitgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, mindestens einen begünstigten behinderten Menschen pro 25 Arbeitnehmer einzustellen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die sogenannte Ausgleichstaxe zu entrichten.

Aus dem Ausgleichstaxfonds (ATF) werden Aufwendungen zur Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung getätigt.

 

Die Erfahrungswerte der letzten Jahre haben eindeutig gezeigt, dass gerade die öffentliche Hand in vielen Bereichen lieber die Ausgleichstaxe bezahlt, als behinderte Menschen einzustellen.

Es erscheint wenig sinnvoll, wenn die öffentliche Hand Ausgleichstaxen an einen Fonds bezahlt, den sie selbst betreibt. Der gewünschte Lenkungseffekt ist auf diese Weise nicht gegeben.

Das Freikaufen der öffentlichen Hand von der Besetzung von Planposten durch begünstigte behinderte Arbeitnehmer durch die Bezahlung einer Ausgleichstaxe muss daher gestrichen werden. Stattdessen sollen im Bereich der öffentlichen Verwaltung Planposten unbesetzt bleiben, wenn der Einstellungsverpflichtung nicht nachgekommen wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Freikaufen der öffentlichen Hand von der Besetzung von Planposten durch begünstigte behinderte Arbeitnehmer durch die Bezahlung einer Ausgleichstaxe gestrichen wird. Stattdessen sollen im Bereich der öffentlichen Verwaltung Planposten unbesetzt bleiben, wenn der Einstellungsverpflichtung nicht nachgekommen wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.