1738/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.11.2011
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde
betreffend Errichtung eines Opferfonds für Betroffene von Gewalt in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen
BEGRÜNDUNG
Eine schonungslose Aufklärung ist nicht nur ein wichtiges Signal an die Opfer, sondern zeugt von verantwortungsvollem Umgang mit den Vorfällen. Die Ereignisse der letzten Jahre und Monate zeigen, dass es in allen Fällen von Gewalt in staatlichen und kirchlichen Heimen ein klares Procedere und Angebot an Unterstützung für die Betroffenen braucht. Weiter muss unabhängig von Verjährungsfristen im Schadenersatzrecht Entschädigung für die Betroffenen gewährleistet werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern und Trägern konfessioneller Heime und Internate Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, einen Entschädigungsfonds für Betroffene sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt einzurichten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.