1892/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer monatlichen Übermittlung und Veröffentlichung der Daten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

 

 

In Art. 18 Abs. 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gem. Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist die Verpflichtung der Länder verankert, dem Bund alle statistischen Daten über die Bezieher von landesrechtlichen Leistungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Verfügung zu stellen. Durchgeführt werden soll dies wie es in der Anlage und in dem dort vorgesehenen Zeitplan festgelegt ist. Diese in Abs. 4 angeführte Anlage war nur eine Beilage zur Regierungsvorlage, im Bundesgesetzblatt wurde sie nicht kundgemacht.

Laut dieser Anlage sollen bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten zur Anzahl der Bezieher und deren Haushaltsstruktur, der Bezugsdauer der BMS, der Einkunftsarten der Bezieher, der Höhe der geleisteten Unterstützung sowie den Ausgaben der BMS erstellt werden. Die Daten beziehen sich auf BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Titel der BMS und zur Krankenhilfe. Die Statistik-Anlage umfasst ein Tabellenraster für die von den Ländern zu erhebenden Merkmale sowie ein Glossar mit Begriffsdefinitionen.

Auf dieser Grundlage werden die Daten der BMS von den Ländern erhoben und bis spätestens 15. Juli des Folgejahres dem Bundeministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesanstalt Statistik Austria übermittelt. Die Gesamtdarstellung der BMS der Länder steht bis zum 15. September des Folgejahres zur Verfügung.

 

Im Sinne einer besseren Transparenz sollen die Daten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung monatlich durch die Länder erhoben und an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie an die Bundesanstalt Statistik Austria übermittelt und von diesen veröffentlicht werden. Analog zu der monatlichen Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen kann so schneller und besser auf neue Entwicklungen reagiert werden.

Weiters sollen die Daten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach jenen Parametern erhoben werden, nach denen auch die Arbeitslosenstatistiken erstellt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine monatliche Übermittlung der Daten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung von den Ländern an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Bundesanstalt Statistik Austria sowie eine monatliche Veröffentlichung dieser Daten beinhaltet. Weiters soll die Regierungsvorlage die Erhebung der Daten der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Ländern nach den Parametern der Erstellung der Arbeitslosenstatistiken vorsehen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.