1894/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.03.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Kickl, Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze

 

 

Das Instrument der geringfügigen Beschäftigung ermöglicht es vielen leistungsbereiten Menschen, neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich produktiv tätig zu sein, ohne exorbitante Abgabenbelastungen in Kauf nehmen zu müssen.

 

Neben der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 376,26 Euro existiert eine tägliche Verdienstgrenze von derzeit 28,89 Euro. Unterschiedlichste geringfügige Tätigkeiten konzentrieren sich je nach Art der Beschäftigung auf ein paar Tage im Monat, wobei die  monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird, die Tagesgrenze jedoch sehr wohl. Aufgrund der Modellausgestaltung wird mit Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze der gesamte Zuverdienst voll sozial- und einkommensteuerpflichtig. Diese Einschränkung hält viele Menschen durch zu hohe Sozialversicherungskosten von erwünschten produktiven Zusatztätigkeiten ab und bewirkt so negative externe Effekte. Schon ein Überschreiten von wenigen Euro bedeutet am Ende des Monats einen Verlust.

 

Die nachteilige Bestimmung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze ist daher ersatzlos zu streichen.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Streichung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze vorsieht.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.