1924/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.04.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

Kolleginnen und Kollegen

betreffend zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass

 

Der Bericht zur Lage der Kinder- und Jugendgesundheit in Österreich 2012 zeigt die nach wie vor vorhandenen Mängel im Bereich der Kindergesundheit auf, deren Behebung vom BZÖ in mehrfachen Anträgen in dieser Legislaturperiode bereits urgiert wurde.

 

Beispiele aus diesem Bericht lauten:   

 

Seite 13: „Wir wissen in Österreich nur sehr wenig über die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Es fehlen valide Daten und vor allem ein Monitoring, welches Veränderungen oder Entwicklungen objektiv abbilden kann.“

 

Seite 14: „Die vorhandenen diagnostischen Vorsorgeinstrumente wie der Mutter-Kind-Pass oder die Reihenuntersuchungen in Kindergarten und Schule müssten zeitgemäß adaptiert, qualitätsgesichert sowie standardisiert erhoben und dokumentiert werden. Zusätzlich braucht es dringlich ein Programm der so genannten „Frühen Hilfen“ als psychosoziales Frühwarn- und Hilfesystem zur Vermeidung von Verwahrlosung, Deprivation, Missbrauch oder anderer traumatischer Erfahrungen in der frühen Kindheit.“

 

Seite 59: „Die Evaluierung des Mutter-Kind-Passes hat stattgefunden, wobei es noch Vergleiche mit anderen Ländern geben kann. Wir sehen das Instrument des Mutter-Kind-Passes als unabdingbar für die Kindergesundheit an. Um die psychosozialen Aspekte mehr berücksichtigen zu können, haben wir ein Curriculum entwickelt, damit die nötigen Ausbildungsinhalte an unsere Mitglieder weitergegeben werden können. Auch dafür wird es aber finanzielle Mittel geben müssen. Es geht nicht nur darum, entsprechende Entwicklungsdefizite noch früher diagnostizieren zu können, sondern auch darum, Verwahrlosungen und Missbrauch früher zu erfassen. Die Datenlage über die Häufigkeit von Verwahrlosungen/Missbrauch ist erschreckend.“

Beitrag der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde

 


Die Lebenswelt und Entwicklung von Kindern hängt von den Ressourcen ihrer Familien ab. Dabei geht es nicht nur um materielle Armut, sondern auch um soziale Armut, die zu schweren Nachteilen in der körperlichen und seelischen Grundversorgung und Gesundheit, vor allem in der das ganze weitere Leben bestimmenden Zeit der Entwicklungsphase führen kann. Nachhaltige Auswirkungen auf die spätere Bildungslaufbahn und Gesundheit sind die Folge.

 

Bereits bei der Inanspruchnahme der Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung, dem Rauchen der Mutter in der Schwangerschaft und dem Geburtsgewicht des Neugeborenen zeigen sich soziale Unterschiede. Die Wahrscheinlichkeit, Störungen der intellektuellen und sozialen Entwicklung zu erleiden, sind bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Elternhäusern höher als bei Kindern und Jugendlichen aus besser gestellten Familien, aber nicht nur dort. Kinder und Jugendliche aus Familien, in denen die Zuwendung „Geld“ die Zuwendung „Liebe“ ersetzt, haben das gleiche Schicksal. Erfasst das Gesundheits- und Fürsorgesystem diese Kinder erst nach Auffälligkeiten im jugendlichen Erwachsenenalter, ist es für eine Therapie zur vollständigen Gesundung meist zu spät. Die lebenslangen Folgekosten für das Gesundheits-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungssystem sind immanent.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend ein Gesamtkonzept für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass vorzulegen, der folgende Mindestkriterien erfüllt:

 

Der Mutter-Kind-Pass ist im Sinne eines „Eltern-Jugend-Passes“ neu zu überarbeiten und mit verschiedenen verpflichtenden Meilensteinen an erforderlichen Untersuchungen und Therapien bei Ärzten und Therapeuten zu versehen.

 

Das Eltern-Jugend-Pass-Untersuchungssystem muss als gesamtes in der Lage sein den Entwicklungsverlauf jedes Kindes mindestens bis zum Ende des Pflichtschulalters zu dokumentieren, damit den Entscheidungsträgern laufend vergleichbare Daten für eine Anpassung des diagnostisch-therapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 19. April 2012