1955/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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Reform des Behindertengleichstellungsrechts

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform des Behindertengleichstellungsrechts

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Sozialministerium veröffentlichte im März 2012 den Bericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts. Es wurden eine sozialwissenschaftliche und eine rechtliche Evaluierung durchgeführt. Der Bericht umfasst eine Reihe von Handlungsempfehlungen. So wird, um das Instrument der Verbandklage zu schärfen, eine Ausweitung der Klagemöglichkeit auf weitere Verbände und eine Reduktion des Zustimmungsquorums des Bundesbehindertenbeirates empfohlen. Im Bereich der Barrierefreiheit wird die Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs empfohlen. Die derzeit bestehende Schadenersatzlösung führt weder zu einer Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung, noch zu einer raschen Herstellung von Barrierefreiheit im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes.

Der Evaluierungsbericht stellt eine hervorragende Grundlage für die dringend fällige Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes dar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes in zumindest folgenden Punkten beinhaltet:

 

-       Erweiterung des Verbandsklagerechtes auf mehrere Verbände

-       Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Bereich Barrierefreiheit

-       Einführung von Sanktionen für eine Optimierung des Schlichtungsverfahrens

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.