1956/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen im Nationalrat

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die UN-Konvention fordert die Herstellung von umfassender physischer, sozialer, kommunikativer und intellektueller Barrierefreiheit.

Österreich ist völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention auf allen Ebenen des Staates, also auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene umzusetzen.

 

Zur Umsetzung der UN-Konvention wird ein Nationaler Aktionsplan erstellt, der die behindertenpolitische Strategie Österreichs für die Jahre 2012 bis 2020 enthält.  Geplant ist eine Beschlussfassung im Ministerrat. Es muss jedoch auch die Gelegenheit geben, den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen im Nationalrat zu diskutieren.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,

 

dem Nationalrat einen Bericht über den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen zuzuleiten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.