1984/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Alexander Van der Bellen, Reinhold Lopatka; Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Am 28. November 2011 fanden in der Demokratischen Republik Kongo Präsidentschaftswahlen statt. Nach offiziellen Angaben gewann der amtierende Präsident Joseph Kabila die Wahl mit 48,95 % der Stimmen, während sein wichtigster Gegenspieler Etienne Tshisekedi nur 32,33 % erhielt.

 

Die Europäische Union, die USA, die katholische Kirche und die Wahlbeobachter des Carter-Centers zogen die Glaubwürdigkeit der kongolesischen Wahlergebnisse allerdings in Zweifel, nachdem eine Vielzahl von dubiosen Vorfällen vor, während und nach der Stimmabgabe dokumentiert worden waren. Trotz der von Opposition und internationalen Wahlbeobachtern kritisierten Anzeichen massiven Wahlbetrugs bestätigte das Oberste Gericht jedoch am 16. Dezember 2011 das provisorische Wahlergebnis. Kabila wurde daraufhin am 20.12.2012 als Staatschef vereidigt.

 

Die Hohe Vertreterin der Europäischen Union gab am 20.12.2011 im Namen der EU  folgende Erklärung betreffend der am 28.11.2011 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo ab:

 

„Die Europäische Union (EU) hat die vom Obersten Gerichtshof bekanntgegebenen endgültigen Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zur Kenntnis genommen. Die EU stellt fest, dass der Oberste Gerichtshof die von der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI) verkündeten Ergebnisse trotz der von dieser und von den kongolesischen Behörden selbst konstatierten Mängel bestätigt hat.

 

Die EU möchte zunächst dem kongolesischen Volk, das friedlich und in großer Zahl an den Wahlen teilgenommen hat, ihre Anerkennung aussprechen. Sie weist in diesem Zusammenhang nochmals auf ihre Besorgnis angesichts der schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten und der fehlenden Transparenz bei der Erstellung und der Veröffentlichung der Ergebnisse hin, über die unter anderem die Wahlbeobachtungsmission der EU berichtet hat und die das Vertrauen in den Wahlprozess beeinträchtigen. Die EU wird ihre Unterstützung für die nächsten Phasen des demokratischen Prozesses in der DRK überprüfen.

 

Zunächst ist es wichtig, dass unverzüglich Lehren gezogen werden und dass die Erstellung der Ergebnisse für die Parlamentswahlen unter Bedingungen erfolgt, die Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten. Die EU fordert die Unabhängige Nationale Wahlkommission und die Vertreter der politischen Macht in der DRK mit Nachdruck auf, den Bedenken der Beobachtungsmissionen Rechnung zu tragen, deren Empfehlungen umzusetzen und sich für eine Zusammenarbeit mit der Opposition zu öffnen.

 

Sie appelliert an sämtliche politischen Kräfte, den Frieden zu erhalten. Jegliche Anwendung von Gewalt muss geächtet und gleichzeitig das legitime Recht auf freie Meinungsäußerung gewahrt werden. Der politische Dialog stellt ein unverzichtbares Mittel dar, um dieses Ziel zu erreichen.

 

Die EU fordert, dass die mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen, über die im Zusammenhang mit dem Wahlprozess berichtet wurde, aufgeklärt und die Verantwortlichen gegebenenfalls vor Gericht gebracht werden. Sie weist nochmals darauf hin, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger in erster Linie bei den kongolesischen Behörden liegt.“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

1.    auf bilateraler und multilateraler Ebene im Sinne der „Erklärung der Hohen Vertreterin der EU im Namen der EU zu den endgültigen Ergebnissen der Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo und zur Fortsetzung des laufenden Wahlprozesses“ zu handeln und sich den Forderungen und Appellen der EU anzuschließen;

 

2.    auf bilateraler und multilateraler Ebene für Frieden, Demokratie und die Wahrung aller Menschenrechte in der DRK einzutreten, insbesondere für das Recht auf Meinungsfreiheit, für die Einhaltung der Pressefreiheit und für das Recht auf Versammlungsfreiheit;

 

3.    auf bilateraler Ebene und multilateraler Ebene die volle Bewegungsfreiheit und Gewährleistung aller politischen Rechte für die Parteien und Mitglieder der Opposition, insbesondere auch für Etienne Tshisekedi, zu fordern und sich für umfassenden politischen Dialog einzusetzen.


4.    auf bilateraler und multilateraler Ebene die Forderungen der EU-Wahlbeobachtermission zu unterstützen und für die demokratische und rechtmäßige Organisation und Durchführung der regionalen und kommunalen Wahlen 2013 in der DRK einzutreten.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.