2063/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.09.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden

 

 

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil (C-123/10, Brachner) vom 20. Oktober 2011 entschieden, dass in der Pensionsanpassung 2008 eine verbotene Diskriminierung von Frauen liegen kann.

Als Folge dieses Urteils hat der Oberste Gerichtshof im Dezember 2011 festgestellt, dass für die betroffene Personengruppe die Pensionsanpassung für das Jahr 2008 2,81 Prozent statt der gewährten 1,7 Prozent hätte betragen müssen und tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Betroffen sind vor allem Frauen, deren Partner ein so hohes Einkommen erzielt, dass ihnen der Ausgleichszulagenrichtsatz vom Gesetz her nicht zusteht.

Um den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes Rechnung zu tragen, wurde nunmehr gesetzlich geregelt, dass Pensionen, die am 1. Jänner 2008 niedriger waren als der Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage (damals 746,99 Euro) und nicht schon auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung mit einem höheren Faktor als dem Anpassungsfaktor für das Jahr 2008 vervielfacht wurden, um 1,1 % erhöht werden.

 

Zusätzlich sind adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen gefordert, damit die Betroffenen so gestellt werden, als wäre die Pensionsanpassung im Jahr 2008 korrekt erfolgt. Mit dieser gestaffelten Abschlagszahlung sollen die Folgewirkungen für die Anpassungen in den Jahren 2009 bis 2012 ausgeglichen werden.

Das Argument eines zu hohen Verwaltungsaufwandes darf hier nicht ins Treffen geführt werden, denn rechtsstaatliche Verpflichtungen können nicht mit dem Argument einer Überbürdung der Verwaltung gegengerechnet werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die adäquate, nach der Pensionshöhe gestaffelte Abschlagszahlungen für all jene Pensionsbezieher beinhaltet, die bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2008 diskriminiert wurden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.