2231/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.02.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Datenerfassung durch die Sozialversicherungsträger

 

 

Die Anfragebeantwortung 12494/AB vom 3. Dezember 2012 hat folgendes ergeben:

 

Für die Fragen 1 bis 6 gilt gleichermaßen, dass dem Wunsch der Abgeordneten auf Aufgliederung der Beiträge und Leistungen der Sozialversicherungsträger nach österreichischer Staatsbürgerschaft, EU-Bürger und Drittstaatsangehöriger nicht nachgekommen werden kann.

 

Eine derartige Differenzierung kann infolge der bestehenden Datenlage nicht erfasst werden und ist dementsprechend nach den gültigen Rechnungsvorschriften in den Erfolgsrechnungen der Sozialversicherungsträger nicht vorgesehen.

 

Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Leistungsströme ist eine Erfassung der Daten in ihrer Gesamtheit durch die Sozialversicherungsträger notwendig. Dazu gehört auch eine Zuordnung nach österreichischem Staatsbürger, EU-Bürger und Drittstaatsangehörigem.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf mit Ausführungsbestimmungen zuzuleiten, der die Erfassung der Daten in ihrer Gesamtheit durch die Sozialversicherungsträger beinhaltet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.