2325/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates

Mit der Ratifizierung der UN Kinderrechtskonvention und der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung hat Österreich zwei wichtige positive Signale gesetzt.

Als Interessensvertretung für die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden die Österreichische Bundesjugendvertretung und die Kinder- und Jugendanwaltschaft eingerichtet.

Darüber hinaus wurde am 1.1.2013 per Verordnung (gemeinsam mit dem neuen Haushaltsrecht -Wirkungsorientierte Folgenabschätzung) der sogenannte „Jugend-Check“ eingeführt, wonach Gesetze verpflichtend auf ihre Auswirkung auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen sind. Dieses Instrument wird jedoch nur selten und auch dann nur unzureichend genutzt.

Es besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf: Kinder und Jugendliche brauchen eine besonders starke „Lobby“ - wir fordern daher eine echte Interessensvertretung und ein Gremium, das sich ausschließlich dem Schutz und der Wahrung der Kinderrechte und Interessen widmet: der Kinder- und Jugendrat (KJR).

Analog zum Datenschutzrat soll der KJR mit folgenden Aufgaben eingerichtet werden:

Ø  Prävention: Zur Wahrung der Kinder- und Jugendrechte muss der KJR schon im Zuge der Ausarbeitung des Ministerialentwurfs als beratendes Gremium miteinbezogen werden, sodass bereits in dieser frühen Phase der Gesetzesentstehung die Belange der Kinder und Jugendlichen miteinfließen können;

Ø  Kontrolle: der KJR ist ein Wächteramt im Interesse der Kinder und Jugendlichen, daher müssen die Auswirkungen jeder einzelnen Gesetzesinitiative auf die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen vom KJR gründlich geprüft und aufgezeigt werden; nach der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs werden daher Abänderungsvorschläge im Zuge des Begutachtungsverfahrens in Form von Stellungnahmen verpflichtend abgegeben;

Ø  VORSCHLAGSRECHT: der KJR ist parlamentarische Interessenvertretung für Kinder und kann auch Vorschläge für Gesetzesinitiativen, die den Interessen von Kindern und Jugendlichen dienlich sind, einbringen.


Dazu soll der KJR:

Zusammensetzung des Kinder- und Jugendrates:

Der KJR besteht aus den Kinderbeauftragten jeder im Parlament vertretenen Partei (1 Mitglied und ein Ersatzmitglied pro Fraktion sollen nominiert werden), einem Vertreter der BJV, einem Vertreter der KIJA und einem Vertreter der Bürgerinitiative Kinderrechte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates (KJR) als parlamentarische und Interessenvertretung für Kinder analog zum Datenschutzrat vorsieht, wobei diesem Gremium 1 Mitglied jeder im Parlament vertretenen Partei, sowie ein Vertreter der BJV, ein Vertreter der KIJA und ein Vertreter der Bürgerinitiative Kinderrechte angehören soll.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.

 

Wien, am 23.05.2013