255/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend Maßnahmen gegen den Missbrauch durch Scheinanmeldungen

Das Meldewesen, das im März 2002 von der Bundespolizei in die Kompetenz der Landesbehörden übergegangen ist, weist Schwachstellen auf, die es möglich ma­chen, zu einem Meldezettel zu kommen ohne an der angegebenen Adresse wohn­haft zu sein. Der Meldezettel ist in Österreich ein "kleines" Dokument, mit dem man z.B. ein Bankkonto eröffnen oder einen Leihwagen mieten kann. Der Besitz eines Meldezettels erleichtert damit Kriminellen die Ausübung von Straftaten.

Es besteht derzeit keine Legitimationspflicht für Österreicher, keine Überprüfung der Unterschrift, was Fälschungen ermöglicht, es gibt keine amtliche Mitteilung an den Unterkunftgeber (Eigentümer, Hauptmieter) über An- oder Abmeldungen. Die Adres­sen werden nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und es sind beliebig viele Anmeldun­gen möglich. So hat die selbsternannte Wiener Einwandererbetreuerin Ute Bock 2.000 Personen vorwiegend Schwarzafrikaner an einer Adresse angemeldet.

Viele Wohnungseigentümer oder Hauptmieter wissen gar nicht, dass sie einen "Un­termieter" haben und müssen diese Tatsache erst im Zuge von Amtshandlungen, bei denen der illegal Gemeldete gesucht wird, erfahren. Die Abmeldung ist für die Betrof­fenen ein langwieriger Prozess.


Zu überlegen wäre zum Beispiel, dass in Zukunft jeder Unterkunftgeber (Hauptmie­ter) bei seiner Hauptmeldung einen CODE von der Behörde bekommt. Jeder, der sich bei ihm anmeldet, muss diesen CODE in einem eigenen Feld anführen, zusätz­lich muss die Unterschrift vorhanden sein. So kann man die Echtheit der Unterschrift überprüfen, da diese nur in Verbindung mit dem CODE gültig ist. Der CODE wird von der Behörde zentral gespeichert und kann jederzeit abgerufen werden. Damit wäre der Missbrauch auszuschließen, Unbekannte und Illegale hätten zu diesem Code keinen Zugang.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch als möglich eine Gesetzesnovelle zum Meldegesetz, welche Maßnahmen gegen den Missbrauch durch Scheinanmeldungen beinhaltet, vorzulegen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei­ten ersucht.