275/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache,
Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend die
Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in
Öster-
reich verurteilten Ausländer im Heimatland
Von den insgesamt 43.414
Verurteilungen im Jahr 2006 entfielen 12.888 auf Aus-
länder (29,6%). Mit 1. August 2008 gab es ca. 8.000 Häftlinge in
Österreichs Ge-
fängnissen. Davon sind über 42 Prozent Ausländer. Die Kosten
für die Unterbrin-
gung sind enorm.
Es muss daher zur Entlastung
unserer Justizanstalten zum Abschluss von Staatsver-
trägen kommen, welche
gewährleisten, dass in Österreich verurteilte ausländische
Staatsbürger zur
Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden.
Ein belgisch-marokkanisches
Abkommen zum Beispiel legt fest, dass marokkanische
Häftlinge in Belgien und
belgische Gefangene in Marokko ihre Strafe im Herkunfts-
land verbüßen können. Ermöglicht wird erstmals auch die
nicht freiwillige Überfüh-
rung Gefangener in ein Gefängnis ihres
Heimatlandes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, den Abschluss von Staatsverträ-gen, welche gewährleisten, dass in Österreich verurteilte ausländische Staatsbürger zur Haftverbüßung im eigenen Land übernommen werden, zu forcieren.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.