316/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schutz österreichischer Kulturgüter

Die österreichische Bundesregierung scheint im Bereich des Schutzes unserer Kulturgüter säumig, denn bis heute verfügt Österreich über kein Gesetz zum Schutz seiner Kulturgüter. Das ist wahrlich ein Armutszeichen. Damit kann der Schutz vor Kunstdiebstahl - ein quantitativ und qualitativ ausuferndes „Gewerbe" - nicht gewährleistet werden."

Hunderte Kunstgegenstände verschwinden in Österreich jährlich aus Kirchen, Museen und Galerien. Alleine im Jahr 2007 wären rund 1400 Gegenstände gestohlen worden. Der Diebstahl von Kirchengegenständen wird, auch aufgrund der laschen bzw. nicht existenten Gesetzgebung, als Kavaliersdelikt angesehen. Der Begriff „Kulturgut" kommt im Strafrecht nicht vor, weshalb es juristisch keinen Unterschied macht, ob auf einer Baustelle ersetzbare Baumaterialien, bei Einbrüchen alltägliche Elektrogeräte oder aber wertvollste Kulturgüter entwendet werden.

Eine spezifische Gesetzgebung für „Kulturgut" ist deshalb ein Gebot der Stunde. Kunstdiebstähle sind strenger zu bestrafen, da das Objekt der kriminellen Begierde hier einen unzweifelhaft höheren ideellen und historischen Wert besitzt, der weit über den reinen Materialwert hinausgeht. Die Schweiz zeigt dank entsprechender Gesetze vor, wie Kunstschätze zu schützen sind. Mit dem sogenannten Kulturgüter-Transfer-Gesetz bekämpfen die Eidgenossen den illegalen Handel mit Antiquitäten.

Das Eidgenössische Parlament hat am 20. Juni 2003 dieses Kulturgütertransfergesetz (KGTG) verabschiedet, welches am 1. Juni 2005 in Kraft getreten ist. Dieses Kulturgütertransfergesetz setzt die UNESCO-Konvention 1970 für die Schweiz um und enthält entsprechend seiner Zweckbestimmung Regelungen zur Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, zur Durch- und Ausfuhr sowie zur Rückführung aus der Schweiz. Mit dem Kulturgütertransfergesetz leistet die Schweiz einen Beitrag zu Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und versucht, Diebstahl, Plünderung sowie illegale Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kulturgut zu verhindern.

Es ist eine Schande, dass Österreich seine Sorgfaltspflicht in diesem Bereich derart fahrlässig missachtet. Grundlage der Schweizer Gesetzgebung ist eine UNESCO-Konvention aus dem Jahre 1970, die Österreich bis zum heutigen Tage nicht einmal unterfertigt hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz vorzulegen, das nach dem Vorbild des Schweizer Kulturgütertransfergesetzes einen Beitrag dazu leistet, Österreichs Kulturgüter zu erhalten und vor Diebstahl, Plünderung, sowie illegaler Ein-, Aus- und Durchfuhr zu schützen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.