324/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Koppelung einer rückzahlungsfreien Sozialhilfe an einen allgemeinen Sozialdienst

Obwohl fast 30 Prozent (Tendenz steigend) der österreichischen Wirtschaftsleistung (BIP) in das Sozialwesen fließt, verhilft es pro Jahr nur ca. 20.000 Menschen aus der Armut.

Wie in anderen Bereichen auch, erzielt diese Regierung mit viel Aufwand relativ wenig Wirkung. Mit diesem Problem hat sich unter anderem auch schon Arbeitsmarktexpertin Gudrun Biffl vom Wirtschaftsforschungsinstitut unter dem Titel „Sozialhilfe - Armutsbekämpfung an der Schnittstelle zum Arbeitsmarkt" auseinander gesetzt.

Sie kommt zu dem Schluss, dass die Sozialhilfe eine Barriere für den Wiedereintritt ins Erwerbsleben" ist, da sie in Österreich ein, zwar zinsenloses aber, zurückzuzahlendes Darlehen ist. Damit besteht für den Sozialhilfeempfänger grundsätzlich kein Anreiz zu einer Arbeitsaufnahme und die Arbeitslosigkeit verfestigt sich.

Wenn die Sozialhilfe an einen allgemeinen Sozialdienst geknüpft wäre und gleichzeitig von der Rückzahlungspflicht entkoppelt werden würde, wäre der Allgemeinheit und auch den Sozialhilfeempfängern, die keine Rückforderungen mehr zu fürchten hätten, geholfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine bundeseinheitliche rückzahlungsfreie Sozialhilfe vorsieht, die aber im Gegenzug nur gewährt wird, wenn der Empfänger sich bereit erklärt einen Sozialdienst zum Wohle der Allgemeinheit zu absolvieren."

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.