353/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Installation eines Gepäckscanners in der Justizanstalt Wien Josefstadt

Der ORF-online berichtete am 19.01.2006 folgendes:

„Gesichtskontrolle in Justizanstalt - Nur wer hineingeht, darf auch wieder hinaus. Ein Biometrie-System erfasst das Gesicht jedes Besuchers und soll so die Justizanstalt Josefstadt ausbruchssicherer machen.“

Grundsätzlich stellt diese Einführung der Biometrie einen großen Schritt in Richtung Sicherheit dar. Die Flucht eines Gefangenen war maßgeblich für die Einführung der Biometrie.

Aber es besteht immer noch das Problem, dass die Taschen und Koffer der ein- und ausgehenden Personen nicht dementsprechend kontrolliert werden können. Die Be­amten haben keine Handhabe zur Taschenkontrolle, wenn nicht Gefahr in Verzug ist.

Ungefähr 300.000 Personen pro Jahr, also 800 täglich, frequentieren die Verneh­mungszone. Dabei kommt es auch immer wieder vor, dass „Besucher“ Drogen, Geld oder Handys für die Gefangenen einschleusen.

Vom Sicherheitsfaktor her, würde die Installation eines Gepäckscanners einen Quan­tensprung für die Sicherheit bedeuten und die Arbeit der vor Ort tätigen Beamten um ein vielfaches erleichtern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, schnellst möglich in der Justizans­talt Wien Josefstadt für die Installation eines Gepäckscanners, zur Kontrolle der mit­geführten Gepäckstücke, neben der bereits vorhandenen Biometrie bei der Zu­gangskontrolle zur Vernehmungszone zu sorgen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.