360/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 21.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend sofortige Wiedereinführung des Tasers bei der Justizwache
Aus der Anfragebeantwortung 4022/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anfrage 4035/J des Abgeordneten zum Nationalrat KO Heinz-Christian Strache geht hervor:
„Im Tagdienst führen Justizwachebedienstete Gummiknüppel und Pfefferspray MK-3; die Mitglieder der Einsatzgruppen an Stelle des Gummiknüppels den Rettungsmehr- zweckstock. Im Nachtdienst und – soweit erforderlich – bei Ausführungen sind alle Justizwachebediensteten zusätzlich mit der Pistole Glock 17 ausgerüstet.
Ich habe am 20. Februar 2008 angeordnet, dass der Taser bis auf weiteres nicht einzusetzen ist. Derzeit läuft ein Evaluierungsverfahren im Bundesministerium für Justiz. Ursache hierfür waren Foltervorwürfe beim Einsatz dieser Waffe in anderen Staaten sowie mehrere Todesfälle nach Tasereinsätzen im nordamerikanischen Raum. Ich halte den Einsatz von Tasern nur dann für vertretbar, wenn die menschenrechtlichen und medizinischen Bedenken nach diesen Todesfällen ausgeräumt werden können.“
Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anfrage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner hervorgeht, kommt es immer wieder zu Verletzungen von Justizwachebeamten durch Strafgefangene.
Weiters wurde bekannt, dass am 12.10.2008 ein Insasse der Justizanstalt Josefstadt, der sich mit der Metalabdeckung der Belüftung bewaffnet und im Haftraum verschanzt hatte, mit angriffen gegen jeden sich ihm nähernden Beamten drohte. Es gab einen verletzten Beamten.
Aussagen von Insassen, welche einen Tasereinsatz erlebt hatten, belegen, dass diese sogar dankbar waren, dass auf diese Art, mittels Tasereinsatz und somit ohne Verletzung von Beamten oder auch Insassen, die Situation bereinigt wurde. Auch sollte die psychologische Wirkung des Tasers auf gewaltbereite Insassen nicht außer Acht gelassen werden. Allein die Ankündigung des Einsatzes des Tasers hat schon ein paar Mal zur Aufgabe von Insassen geführt und somit einen Einsatz nicht mehr notwendig gemacht.
Eine Auswertung des Tasereinsatzes auch in Hinblick auf Foltervorwürfe war bis jetzt schon möglich. Zusätzlich gäbe es für den Taser eine von der Firma selbst entwickelte am Taser montierbare Kamera zur zusätzlichen Überwachung eines Tasereinsatzes.
Da es in Österreich zu keinen missbräuchlichen Tasereinsätzen kam und auch jeder Tasereinsatz dokumentiert wird, ist es nicht ersichtlich, warum der Taser nicht wieder in den Ausrüstungsstand der Justizwache übernommen werden darf. Auf dieses Ergebnis muss mittlerweile auch die von der Bundesministerin vor immerhin schon acht Monaten, am 20. Februar 2008, eingesetzte Evaluierungskommission gekommen sein.
Persönliche Befindlichkeiten der Ressortleitung sollten nicht über dem Wohl der Justizwachebediensteten oder dem Wohl der Insassen stehen, denn zum Schutz dieser beider Gruppen ist der Taser schon erfolgreich gewesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zur Sicherheit der Justizwachebediensteten und auch der Gefangenen sofort für die Wiederausrüstung der Justizwachebediensteten mit dem Taser zu sorgen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.