360/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter

betreffend sofortige Wiedereinführung des Tasers bei der Justizwache

Aus der Anfragebeantwortung 4022/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anfrage 4035/J des Abgeordneten zum Nationalrat KO Heinz-Christian Strache geht hervor:

„Im Tagdienst führen Justizwachebedienstete Gummiknüppel und Pfefferspray MK-3; die Mitglieder der Einsatzgruppen an Stelle des Gummiknüppels den Rettungsmehr- zweckstock. Im Nachtdienst und – soweit erforderlich – bei Ausführungen sind alle Justizwachebediensteten zusätzlich mit der Pistole Glock 17 ausgerüstet.

Ich habe am 20. Februar 2008 angeordnet, dass der Taser bis auf weiteres nicht einzusetzen ist. Derzeit läuft ein Evaluierungsverfahren im Bundesministerium für Justiz. Ursache hierfür waren Foltervorwürfe beim Einsatz dieser Waffe in anderen Staaten sowie mehrere Todesfälle nach Tasereinsätzen im nordamerikanischen Raum. Ich halte den Einsatz von Tasern nur dann für vertretbar, wenn die men­schenrechtlichen und medizinischen Bedenken nach diesen Todesfällen ausgeräumt werden können.“

Wie aus der Anfragebeantwortung 3952/AB der Bundesministerin für Justiz zur Anf­rage 3986/J des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner hervorgeht, kommt es immer wieder zu Verletzungen von Justizwachebeamten durch Strafgefangene.

Weiters wurde bekannt, dass am 12.10.2008 ein Insasse der Justizanstalt Josefstadt, der sich mit der Metalabdeckung der Belüftung bewaffnet und im Haftraum ver­schanzt hatte, mit angriffen gegen jeden sich ihm nähernden Beamten drohte. Es gab einen verletzten Beamten.

Aussagen von Insassen, welche einen Tasereinsatz erlebt hatten, belegen, dass die­se sogar dankbar waren, dass auf diese Art, mittels Tasereinsatz und somit ohne Verletzung von Beamten oder auch Insassen, die Situation bereinigt wurde. Auch sollte die psychologische Wirkung des Tasers auf gewaltbereite Insassen nicht außer Acht gelassen werden. Allein die Ankündigung des Einsatzes des Tasers hat schon ein paar Mal zur Aufgabe von Insassen geführt und somit einen Einsatz nicht mehr notwendig gemacht.

 

Eine Auswertung des Tasereinsatzes auch in Hinblick auf Foltervorwürfe war bis jetzt schon möglich. Zusätzlich gäbe es für den Taser eine von der Firma selbst entwickel­te am Taser montierbare Kamera zur zusätzlichen Überwachung eines Tasereinsat­zes.

Da es in Österreich zu keinen missbräuchlichen Tasereinsätzen kam und auch jeder Tasereinsatz dokumentiert wird, ist es nicht ersichtlich, warum der Taser nicht wieder in den Ausrüstungsstand der Justizwache übernommen werden darf. Auf dieses Er­gebnis muss mittlerweile auch die von der Bundesministerin vor immerhin schon acht Monaten, am 20. Februar 2008, eingesetzte Evaluierungskommission gekommen sein.

Persönliche Befindlichkeiten der Ressortleitung sollten nicht über dem Wohl der Jus­tizwachebediensteten oder dem Wohl der Insassen stehen, denn zum Schutz dieser beider Gruppen ist der Taser schon erfolgreich gewesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zur Sicherheit der Justizwachebe­diensteten und auch der Gefangenen sofort für die Wiederausrüstung der Justizwa­chebediensteten mit dem Taser zu sorgen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.