395/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.01.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Grosz

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge

 

Durch die Abfertigung-Neu wurden grundlegende Verbesserungen für Österreichs Arbeitnehmer beschlossen und zahlreiche Schwachstellen im alten Abfertigungsrecht beseitigt. Damit wurde ermöglicht, dass anstelle von rund 15 Prozent hinkünftig alle 3,1 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung haben. Diese gesetzliche Maßnahme wurde auch von den Sozialpartnern mitgetragen. In der Sozialpartnereinigung zu diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Arbeitgeber lediglich einen monatlichen Betrag in der Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts zu leisten haben.

Während für die Abfertigung-Alt die Arbeitgeber einen Beitrag von rund 1,5 Mrd. Euro aufgewendet haben, belaufen sich nach den Berechnungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nun die Kosten der Arbeitgeberseite nach dem Modell der Abfertigung-Neu auf rund eine Mrd. Euro. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgeht auf diese Weise ein Betrag von rund 500 Mio. Euro. Damit aber dieser Fehlbetrag von rund 500 Mio. Euro wieder zurückerstattet wird, ist es unbedingt erforderlich, den Beitragssatz der Arbeitgeberseite im Rahmen der Abfertigung-Neu von bisher 1,53 Prozent zumindest auf 2,5 Prozent zu erhöhen. Mit diesem erhöhten Beitragssatz ist die Abfertigung-Neu immer noch kostenneutral im Vergleich zur alten Regelung. Es ist daher ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit, dass sich die Arbeitgeberseite bereit erklärt, die monatliche Beitragsleistung zumindest auf 2,5 Prozent der Beitragsgrundlage anzuheben. Daher soll die monatliche Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge erhöht werden.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, im Interesse der betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge einen Gesetzesentwurf bis zum 1. Juli 2009 vorzulegen, der eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in Höhe von zumindest 2,5 vH der Beitragsgrundlage beinhaltet.“

 

Wien, am 21. Jänner 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.