475/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus

 

 

Im Februar 2009  hat sich die blutige Niederschlagung des Aufstands der ArbeiterInnen gegen das totalitäre Dollfußregime im Februar 1934 zum 75. mal gejährt.

 

Bis heute gestaltet sich die Aufarbeitung der Geschehnisse des Februar 1934 durch die österreichische Politik als schwierig.

 

Bereits im Jahr 2004 hat der NR-Abg. Hannes Jarolim eine parlamentarische Initiative zur Rehabilitierung der Opfer des Austrofaschimus gestartet, die aber vom Parlament mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

Die Idee der Rehabilitierung, auch als notwendiger symbolischer Akt, hat nicht an Aktualität verloren.

 

NR-Abg. Jarolim hat seine Initiative damals wie folgt begründet:

 

„Die Verhängung von standgerichtlichen Todesurteilen gegen demokratische Freiheitskämpfer im Februar 1934 zählt zu den dunkelsten Kapiteln der österreichischen Geschichte. Es gilt auch heute noch, aus diesen tragischen Ereignissen die richtigen Lehren zu ziehen. Dazu gehört die uneingeschränkte Achtung und Verteidigung der demokratischen Werte, der Menschenrechte und der Freiheit der Meinung des Andersdenkenden, aber auch die konsequente Ablehnung der Todesstrafe. Eine Lehre sollte aber auch sein, dass die Opfer dieser Ereignisse endlich auch eine juristische Rehabilitierung erfahren.

 

Nach 1945 wurden die durch die NS-Justiz verurteilten Patrioten und Widerstandskämpfernachträglich rehabilitiert. Im Zuge der Erhebung der Arbeiterschaft gegen die Bedrohung der Demokratie um den 12. Februar 1934 wurden 21 Standgerichtstodesurteile gefällt und neunsozialdemokratische Funktionäre, nämlich Karl Münichreiter, Emil Swoboda, Ing. Georg Weissei, Alois Rauchenberger, Johann Hoys, Koloman Wallisch, Josef Stanek, Josef Ahrerund, Anton Bulgari zum Teil trotz schwerer Verwundung und mehr als zweifelhafter Anklage, so dass sogar Standgerichte vergebens Begnadigungen befürworteten, hingerichtet. Standgerichtlich hingerichtet wurden in Holzleiten in Oberösterreich weitere acht Sozialdemokraten. Zu diesen Opfern kommen noch zahlreiche andere von Standgerichten zu lebenslangen oder langjährigen Haftstrafen Verurteilte.

 

Professor Hugo Portisch stellt darüber hinaus in seiner vielbeachteten Dokumentation „Österreich I. Die unterschätzte Republik" wörtlich fest:

„Aufgrund neuer Forschungen glaubt man, dass die Zahl der Toten auf Seiten des Schutzbundes und der Zivilbevölkerung eher bei 250 lag und bei der Exekutive bei etwa 125. Weit über 1.000 Menschen seien verwundet worden. 7.823 Männer und Frauen wurden allein in Wien während der Kämpfe und danach verhaftet und eingesperrt. In ganz Österreich dürften 10.000 Sozialdemokraten festgenommen worden sein."

 

Die hingerichteten und mit Kerkerstrafen belegten Persönlichkeiten haben aus politischer und demokratischer Überzeugung für den Erhalt der Ersten Republik gekämpft. Ihr Tod kam nicht zuletzt auch durch die proklamierte Exempelstatuierung, wonach in jedem Bundesland mit Kampfhandlungen wenigstens zwei Exekutionen zu erfolgen hatten, zustande.

 

In einer Zeit, in der zurecht verstärkt die Aufarbeitung der Vergangenheit als eine Voraussetzung für die Gestaltung der Zukunft angesehen wird, scheint es den unterzeichneten Abgeordneten in hohem Maße angebracht, zu einer politischen und juristischen Aufarbeitung des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes beizutragen und sich für eine Rehabilitierung der Opfer auch dieses Regimes einzusetzen.

70 Jahre nach Erlassung der rechtswidrigen Terrorurteile eines grausamen Unrechtsregimes ist es hoch an der Zeit, den Opfern dieses Regimes, die für Demokratie und Freiheit eingestanden sind, endlich Gerechtigkeit zukommen zu lassen.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, durch welchen die Justizopfer des Austrofaschismus, insbesondere auch jene, die wegen Handlungen zur Verteidigung der Demokratie und des Rechtsstaats verurteilt wurden, rehabilitiert werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.