508/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2009
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Haubner, Mag. Darmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend der schnellstmöglichen Sicherstellung ausreichender Mittel für den FWF

Die Regierungsbildung Ende letzten Jahres hat es mit sich gebracht, dass die Verhandlungen für das Bundesbudget 2009/2010 noch lange nicht abgeschlossen sind. In der Tat findet die Budgetrede des Finanzministers erst im kommenden April statt, der parlamentarische Beschluss des Doppelbudgets ist erst für Ende Mai 2009 zu erwarten. Im Gegensatz zu den letzten Jahren besteht jedoch laut Pressemeldungen und einer Presseaussendung des Präsidenten des FWF, Christoph Kratky, das Problem, dass der FWF noch keine ausreichenden Anhaltspunkte bezüglich der Größenordnung budgetärer Zuwendungen hat, so dass der FWF erstmals in seiner Geschichte eine Vergabesitzung zur Gänze ausfallen lassen musste.

 

Zudem scheint die Bundesregierung gewillt zu sein, den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen „Neun-Prozent-Wachstumspfad“ für den FWF zu verlassen. Nach den bisherigen Meldungen ist nämlich zu vernehmen, dass das Budget 2009 gegenüber dem Budget von 2008, das in Summe ca. 179 Mio. € betrug, massiv einzubrechen droht. Dies liegt daran, dass von den vier Budgetkomponenten des letzten Jahres zwei wegfallen sind (Nationalstiftung sowie Vorbelastungserhöhung), was bei gleichbleibenden Budget-Ordinarium und bei gleichbleibenden Sondermitteln einen Fehlbetrag von ca. 70 Mio. € ergäbe. Daher müssten die sonstigen Zuwendungen massiv steigen, damit die FWF das Bewilligungsniveau des Vorjahres halten kann. Aber genau dies scheint gefährdet zu sein, da laut Pressemeldungen eine Reduktion der Pauschalvorsorge von 2,3 Mrd. € auf 0,35 Mrd. € für die Jahre 2009-2013 zu vernehmen ist.   

 

Um sicherzustellen, dass das FWF schnellstmöglich seine Aufgaben wahrnehmen kann, fordert das BZÖ, dass das FWF nicht erst Ende Mai über die Höhe des zu erwartenden Budgets informiert wird, um das Jahr 2009 planen bzw. Projektanträge bewilligen zu können. Zudem ist eine ausreichende Budgetausstattung des FWF sicherzustellen, damit das FWF auch weiterhin in gleichem Maße Mittel qualitätsgesichert für Forschungsprojekte und Schwerpunktsetzungen an Universitäten, die ÖAW und andere Forschungsstätten fließen lassen kann.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 
„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellstmöglich sicherzustellen, dass dem FWF auch im heurigen Jahr Mittel in der Höhe des Budgets aus dem Jahre 2008, d.h. ca. 179 Millionen Euro, zur Verfügung stehen.“ 
 
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie beantragt.
 
Wien, am 26.02.2009