525/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Musiol, Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rechtsanspruch auf kostenlosen Ganztagskinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr

 

Kinderbetreuung ist in Österreich Länder- bzw. Gemeindeangelegenheit. Entsprechend unterschiedlich sind die Angebote, Öffnungszeiten und Preise. Es gibt keine einheitlichen Qualitätskriterien, weder verbindliche Mindeststandards noch einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz.

 Vor allem im ländlichen Raum fehlt es an Krippen- und Kindergartenplätzen, weshalb viele Kinder erst mit 4 oder 5 Jahren den Kindergarten besuchen. In Ballungsräumen gibt es zwar zahlreiche private, kirchliche und alternative Kinderbetreuungsangebote, doch sind diese häufig recht teuer. Kinderbetreuung kostet in Österreich - je nach Bundesland unterschiedlich - zwischen 30 und 450 Euro pro Monat. Es gibt zwar teilweise soziale Preisstaffelungen, aber diese kommen nur wenigen zu Gute. Zudem wird auf die Anzahl der zu betreuenden Kinder aus einer Familie (Geschwister) nur selten Rücksicht genommen. Vor allem Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende leiden unter dieser finanziellen Last.

Auch die Qualität der angebotenen Kinderbetreuungsplätze ist mangelhaft. In vielen Bundesländern ist es üblich den Kindergarten nur Vormittags anzubieten, Nachmittags, in den Abendstunden, während der Schulferien oder an Wochenenden sind Kindergärten zumeist geschlossen. Selbst Kindergärten die über Mittag schließen und am Nachmittag nochmals für 2-3 Stunden geöffnet sind gelten laut Statistik als ganztägig. Unter solchen Bedingungen kann keine erfolgreiche Frühförderung durchgeführt werden.

 Um den sozialen Ausgleich zu schaffen und auch jenen Kindern den Besuch einer qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtung zu ermöglichen, denen es bisher aus finanziellen Gründen oder mangels Angebot nicht möglich war, muss ein Recht auf einen kostenlosen Kinderbetreuungsplatz geschaffen werden.

Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung aller Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr sollen künftig aus Bundesbudgetmitteln bestritten werden. Die Finanzierung der Elternbeiträge für Betreuungseinrichtungen aus dem Bundesbudget stellt die effektivste Form der Familienförderung dar. So werden punktgenau junge Familien mit Kindern finanziell entlastet. Jeder Euro, der vom Bund für die Kinderbetreuung übernommen wird, steht direkt diesen Familien zur Verfügung.


In Österreich gab es 2007 236.546 Kinder unter 3 Jahren. Lediglich 11,8% der Kinder befanden sich  in institutioneller Kinderbetreuung. Zum Vergleich: Dänemark 73%, Schweden 53%. Österreich hat sich im Rahmen des Barcelona-Ziels dazu verpflichtet, bis 2010 eine Betreuungsquote von 33% bei den Unter 3-Jährigen zu erreichen. Alleine um dieses Ziel erreichen zu können, fehlen derzeit etwa 53.000 Plätze. Um das Barcelona Ziel bei den 3-5-Jährigen (Betreuungsquote 90%) zu erreichen, fehlen 17.000 Kindergartenplätze.

Insgesamt fehlen also alleine zur Erreichung des EU-Ziels derzeit rund 70.000 Betreuungsplätze. Österreich ist von der Erreichung des Ziels meilenweit entfernt.

 

Bevor an einen Rechtsanspruch bzw. an kostenlose Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr gedacht werden kann, braucht es primär einen Ausbau des bestehenden Angebots in Österreich. Aktuell gibt es immer noch viel zu wenig Betreuungsplätze (vor allem für unter 3-Jährige), als dass ein Rechtsanspruch garantiert werden könnte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich die Voraussetzungen zu schaffen, um allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen kostenlosen Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung zu ermöglichen. Um zu gewährleisten, dass jedes Kind kostenlosen Zugang zu einem Betreuungsplatz hat, muss ein Rechtsanspruch verankert werden.

 

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen für einen massiven Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen, vor allem für Unter-Drei-Jährige, zu ergreifen.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.