603/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme

 

Um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ist ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung sind häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt. Um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, ist für viele die Verfügbarkeit eines Blindenführhundes, eines Mobilitäts- und Orientierungs- sowie Low Vision-Trainings unverzichtbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der vorsieht, dass der Blindenführhund als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird und das Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie das Low Vision Training und das Unterweisen in den lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen als Teil medizinischer Maßnahmen aufgenommen werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  ersucht.