625/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.05.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhöhung der Freigrenzen bei der Einberechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe

 

 

Die niedrigen Freibeträge zur Anrechnung auf das PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe stürzen Familien in Existenzprobleme. Auf Grund der Einkommensschere sind von der Kürzung der Notstandshilfe zu 90% Frauen betroffen. Die Freibeträge sind derart niedrig, dass eine Familie mit einem Kind, in der beide PartnerInnen das geschlechtspezifische Medianeinkommen verdienten, im Falle längerer Arbeitslosigkeit der Frau auf Grund des fast vollständigen Wegfalls der Notstandshilfe 40% ihres monatlichen Nettoeinkommens verliert und auf diese Weise sogar unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Das ist nicht nur eine Entwertung der betroffenen Frauen, sondern auch eine soziale Katastrophe für die gesamte Familie. Angesichts der gegenwärtigen Krise wird diese Katastrophe in den nächsten Monaten verstärkt auf Familien zukommen. Um dies zu verhindern müssen die Freibeträge gem. § 6 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung zumindest verdoppelt werden!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, ehestens, spätestens jedoch bis 1. April 2009, dafür Sorge zu tragen, dass die Freigrenzen gem. § 6 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung zumindest verdoppelt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.