685/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter

betreffend Verlängerung der „Aktion 500“ und Beibehaltung der Integrationsbeihilfe in voller Höhe

 

Die „Aktion 500“ zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen wurde Anfang Jänner vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Im Rahmen dieser Aktion erhalten Unternehmen die einen arbeitslosen Menschen mit Behinderung neu anstellen für die Dauer von sechs Monaten eine Förderung von 600 Euro pro Monat, also insgesamt 3.600 Euro.

Der besondere Erfolg der Aktion 500 besteht in der hohen Weiterbeschäftigungsquote nach dem Auslaufen der Förderung. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, warum diese erfolgreiche Aktion mit Ende Juni 2009 auslaufen und nicht mehr verlängert werden soll.

Kein Aushängeschild für den Sozialstatt ist, dass auch die Integrationsbeihilfe zur Erlangung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung ab 15.6.2009 vom Sozialministerium um bis zu 50% gekürzt und durch zahlreiche neue Regelungen und Ausnahmeregelungen verkompliziert werden soll.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte mehr Geld für die Integration von Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden und nicht weniger.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die „Aktion 500“ zu verlängern und die Integrationsbeihilfe beizubehalten."

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.