694/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.06.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Lausch, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten

 

 

Im Jahr 2007 wurde der erste und bislang einzige Suchtmittelspürhund für die österreichischen Justizanstalten ausgebildet und war seitdem erfolgreich im Einsatz. Die Tageszeitung „Kurier“ meldete jedoch am 28. Mai 2009, in ihrem Artikel „Häfnhund muß in Zwangspension“, daß das Projekt des Diensthundes am 31. Mai 2009 enden wird.

Der Einsatz dieses Drogenhundes hat sich in der Vergangenheit, nach Einschätzung aller Beteiligten äußerst bewährt.

In den folgenden Bereichen wurde der Diensthund eingesetzt und konnte dort mit dem Diensthundeführer erfolgreich wirken:

-         Durchsuchen der Arbeitsstätten und Aufenthalts- bzw. Freizeitbereiche der Insassen während der Nachtstunden auf versteckte Suchtmittel

-         Durchsuchung der Haftraumbereiche während der Tagstunden auf versteckte Suchtmittel

-         Etwaige Suchtmittelspürhundarbeiten im Besucherbereich

-         Durchsuchung von Transportfahrzeugen auf versteckte Suchtmittel

-         Sog. Stöberarbeiten in Transportfahrzeugen auf versteckte Personen

-         Kontrolle der Freigänger der Justizanstalten des gesamten Bundesgebietes

 

Durch den Einsatz des Diensthundes konnten in der recht kurzen Zeit seiner Aktivität über 120 Suchtmitteldelikte ermittelt werden. Im Vordergrund steht jedoch die präventive Wirkung des Hundeeinsatzes. Das abschreckende Element der Existenz eines Suchtmittelspürhundes, führt bereits dazu, daß Drogenkonsum und Handel unattraktiver für die Insassen werden. Ein Drogenhund ist daher in der Lage einen unermeßlichen Beitrag für einen suchtmittelfreien Strafvollzug zu leisten. In Einzelfällen kann er sogar Leben retten.


Vergleiche mit dem europäischen Ausland zeigen eindeutig auf, daß auf die Hilfe dieser Tiere in einem modernen Anstaltsbetrieb nicht verzichtet werden kann.

Im Freistaat Bayern, der über 36 Justizvollzugsanstalten (21 selbständige und 15 angegliederte Anstalten) sowie 6 Jugendarrestanstalten verfügt, befinden sich derzeit 12 ausgebildete sogenannte passive Rauschgiftspürhunde im Einsatz. Für eine Ausbildung von bis zu acht Tieren jährlich wird Sorge getragen. Die Erfahrungen mit den Spürhunden waren durchwegs positiv, so daß der Stand von vier Hunden im Jahr 2004 auf bis heute zwölf erhöht wurde.

Um in Österreich eine effiziente Drogenbekämpfung (Handel & Schmuggel) in den Justizanstalten durch Drogensuchhunde gewährleisten zu können, ist derzeit eine Erhöhung von einem auf sechs Hunde erforderlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, auf Grund der stark steigenden Anzahl von Suchtgiftmißbrauch, bzw. Suchtgiftschmuggel & Handel in den österreichischen Justizanstalten, den erfolgreichen Einsatz von Drogenspürhunden weiterhin zu ermöglichen und die Anzahl der  ausgebildeten Suchtmittelspürhunde von derzeit einem auf sechs anzuheben, damit diese in allen 28 Justizanstalten zum Einsatz kommen können.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.