701/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 08.07.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert, Kunasek, Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anpassung der Funktionsdauer der Behindertenvertreter im öffentlichen Dienst an die Funktionsdauer der Personalvertreter

 

 

Gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz beträgt die Funktionsdauer der Behindertenvertrauenspersonen 4 Jahre (§ 22a Absatz 6) und die Wahl (§ 22a Absatz 2) dieser ist tunlichst mit der Betriebsratswahl abzuhalten.

 

Nun ist es aber so, dass im Personalvertretungsrecht eine Funktionsdauer von fünf Jahren vorgesehen ist. Daraus ergibt sich jedoch das rechtliche Problem, dass die Wahlen nicht mehr zur gleichen Zeit abgehalten werden können, so wie es im Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehen ist.

 

Die letzte Personalvertretungswahlen bzw. Wahlen der Behindertenvertrauens-personen fanden im Jahr 2004 statt. Das bedeutet, dass es seit Ende 2008 eine rechtlich ungeklärte Grundlage für die agierenden Behindertenvertrauenspersonen im öffentlichen Dienst gibt, da die nächsten Personalvertretungswahlen erst Ende November 2009 statt finden.

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Anpassung der Funktionsdauer der Behindertenvertreter im öffentlichen Dienst an die Funktionsdauer der Personalvertreter gemäß Bundes-Personalvertretergesetz zum Inhalt hat.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung in den Sozialausschuss ersucht.