714/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kontrolle von Kurzarbeit

 

 

Begründung

 

 

Die Zuerkennung von Kurzarbeitsbeihilfen erfolgt nach einem Verfahren, das rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügt und weitgehend ohne Kontrolle auskommt. Kurzarbeitsvereinbarungen werden zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, Anträge auf Kurzarbeitsbeihilfe von den jeweiligen Landesdirektorien des AMS genehmigt, in dem VertreterInnen der Sozialpartner sitzen, die zuvor eine Kurzarbeitsvereinbarung abgeschlossen haben. Eine Kontrolle dieser Genehmigungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

In den letzten Monaten mehren sich Berichte von Kurzarbeitsvereinbarungen, die entgegen der Intention des Gesetzes zu Stande gekommen sind. In einem Fall liegt ein begründeter, schriftlicher Beschluss der Nichtgewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe durch das Landesdirektorium des AMS Wien vor. Dennoch erhielt das Unternehmen, dessen wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht von der Wirtschaftskrise ausgelöst wurden und die auf Grund offener Gerichtsverfahren auch nicht nur „vorübergehend“ sind, wenige Wochen später im Wege eines Umlaufbeschlusses (und damit ohne schriftliche Begründung) eine Kurzarbeitsbeihilfe zuerkannt.

 

Dies ist nicht nachvollziehbar und bedarf einer Aufklärung. Leider unterliegen die Beschlüsse der Landesdirektorien hinsichtlich der Entscheidungen über Kurzarbeit keinerlei systematischer Kontrolle, sodass eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Zustandekommens in der Praxis nicht erfolgt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch spätestens bis 15. September 2009,  einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass Verfahren über die Zuerkennung einer Kurzarbeitsbeihilfe einer Überprüfung durch eine Einrichtung unterzogen werden, die nicht dem Einfluss der Sozialpartner unterliegt. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird weiters aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 15. November 2009 und in der Folge halbjährlich einen Bericht hinsichtlich der Überprüfung der Gewährung von Kurzarbeit zu übermitteln, der jedenfalls umfasst:

 

l        Auskunft über Name und Zahl der Betriebe, die Kurzarbeitsentschädigung erhalten

l        Auskunft über die Zahl der betroffenen MitarbeiterInnen nach Betrieb und Ausmaß der Arbeitszeitverringerung sowie organisatorische Untereinheiten gegliedert

l        Auskunft über die besondere Art der vorübergehenden wirtschaftlichen Probleme der Betriebe, die Kurzarbeitsentschädigung erhalten

l        Auskunft über die Ergebnisse der Kontrolle jedenfalls auch hinsichtlich der Zahl der überprüften Zuerkennungsfälle bzw. der daraus gewonnenen Erkenntnisse.

l        Auskunft über die Zahl der Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung bzw. deren Gewährung oder Nichtgewährung.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.