722/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 09.07.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Grosz, Bucher, Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Bauwirtschaft und insbesondere des Baunebengewerbes

 

 

 

Die Bauwirtschaft und damit auch das Baunebengewerbe bleiben von den Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft nicht verschont.

Im Bereich der Anzahl an Insolvenzen weist zwar die stark konjunkturabhängige Bauwirtschaft noch im Vergleich zu anderen Branchen eine unterdurchschnittliche Entwicklung auf, jedoch dürften dort die Probleme mit Verzögerung später auftreten, so der KSV.

„Leider hat man unsere Warnungen nicht ernst genug genommen und sich beim Maßnahmenpaket für die Bauwirtschaft zulange Zeit gelassen“, so der Abg. z. NR Josef Muchitsch am 02.03.2009. Die seitens der Bundesregierung von den sogenannten Konjunkturpaketen ausgehenden Beschäftigungseffekte in der Höhe von 50.000 zusätzlichen Arbeitnehmern sind angesichts enorm steigender Arbeitslosenzahlen wahrlich nicht zu erkennen.

Im Gegenteil! Anstatt umgehend und mit Nachdruck seitens der öffentlichen Hand zusätzliche Bauaufträge zu vergeben, lässt man seitens der Bundesregierung die Bauwirtschaft und dabei insbesondere die seriös arbeitenden Betriebe des Baunebengewerbes, die in ihrer Branche mit der Problematik der sogenannten „Scheinselbständigkeit“, der illegalen Ausländerbeschäftigung und des dadurch ermöglichten Preisdumping bei öffentlichen Auftragsvergaben sowie offensichtlich mangelnder Kontrolle durch KIAB bzw. die Arbeitsinspektorate konfrontiert sind, weiterhin im Stich:

Von Bauunternehmen, die Zuschläge für öffentliche Bauaufträge erhalten, werden einzelne Teilaufträge und Arbeiten an Subunternehmen weiter vergeben.

Diese Subunternehmen arbeiten vielfach mit ausländischen Arbeitnehmern ohne AMS-Entsendebewilligung oder ohne Arbeitserlaubnis bzw. mit ausländischen „Scheinselbständigen“. Durch die Vorgehensweise dieser Subunternehmen wird am Markt ein Preisdumping betrieben, mit dem seriös arbeitende Unternehmen selbstverständlich nicht konkurrieren können.

Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang sieht unter anderem auch der Bundesinnungsmeister Frömmel, wenn er in einem Interview mit der Tageszeitung Kurier vom 11.03.2009 feststellt, dass „uns Scheinfirmen, die Aufträge annehmen, Geld kassieren und dann verschwinden, ohne auch nur Sozialversicherungsabgaben für ihre Beschäftigten zu zahlen, Sorgen machen.“


 

Aus diesen Gründen und damit im Interesse eines Schutzes der seriösen arbeitenden Unternehmer des Bau- und Baunebengewerbes sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade in Krisenzeiten stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung bzw. die jeweils ressortzuständigen Bundesminister werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Gesetzesentwürfe vorzulegen, die geeignet sind nachstehende Maßnahmen umzusetzen:

 

1. Verstärkung der Kontrolle durch die KIAB durch entsprechende Personalaufstockung;

 

2. Verschärfung der Strafbestimmungen bzw. Ahndung von gesetzlichen Verstößen insbesondere gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen im Bau- und Baunebengewerbe sowie

 

3. Schaffung einer generellen Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich.

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 30. September 2009 einen Bericht betreffend die Evaluierung der Situation im österreichischen Bau- und Baunebengewerbe zu übermitteln, bei der insbesondere auf die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Preisdumping und der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften sowie auf eine Analyse von diesbezüglich auftretenden Problemen bei öffentlichen Auftragsvergaben und die Effizienz der entsprechenden Kontrollmaßnahmen Bedacht genommen werden sollte.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten eine Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.