773/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die weltweite Unterstützung von Meinungsfreiheit und MenschenrechtsverteidigerInnen

 

 

Vor zwanzig Jahren fiel der Eiserne Vorhang und endete die tragische Teilung unseres Kontinents. Die friedliche Wende von 1989 war besonders ein Triumph der Bürgerinnen und Bürger des damaligen Ostblocks. Durch den historischen Transformationsprozess ist Europa seither zu einer Wertegemeinschaft zusammen gewachsen, die auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte basiert.

 

Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Recht auf ein faires Verfahren sind für uns in der EU selbstverständlich. Leider ist das aber in weiten Teilen der Welt nach wie vor nicht so. Menschen werden verfolgt, die friedlich für freie Wahlen und die Einhaltung der Menschenrechte eintreten, die die Motive der Mächtigen kritisch hinterfragen oder die Rechte von Minderheiten einfordern.

 

Einige dieser MenschenrechtsverteidigerInnen stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit, wie Shirin Ebadi, Aung Sang Suu Kyi oder Gao Zhisheng. Andere sind kaum bekannt und in ihrer Arbeit oft besonders bedroht. Die Verfolgung kennt vielfältige Formen: MenschenrechtsverteidigerInnen oder deren Verwandte werden etwa ’von Unbekannten’ bedroht, misshandelt oder gar ermordet, oder es werden Prozesse gegen sie wegen angeblich „unpolitischer“ Vergehen inszeniert. Diese Straftaten werden zumeist nicht adäquat untersucht oder geahndet. Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen schafft ein Klima der Furcht und der Resignation.

 

Die weltweite Förderung der Menschenrechte ist fester Bestandteil der österreichischen Außenpolitik und jener der EU. Im Sinne dieser Tradition ist es uns ein Anliegen, dass sich Österreich weiter mit besonderem Nachdruck für die Menschenrechte einsetzt. Durch Beobachtung der Situation der Menschenrechte, insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Ansprechen von Einzelfällen von bedrohten MenschenrechtverteidigerInnen im Rahmen der EU oder in bilateralen Kontakten kann Österreich einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Menschenrechte und Stärkung der Demokratie weltweit leisten. Dazu zählen auch ganz besonders Maßnahmen der Menschenrechtsbildung, die dazu beitragen, dass Menschen in aller Welt ihre Rechte und Grundfreiheiten besser kennen, sodass sie aktiv für die eigenen Rechte sowie derer ihrer Mitmenschen eintreten können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden angesichts der vielerorts weiterhin anhaltenden groben Missachtung der Menschenrechte ersucht,

1.      sich eingedenk des 20-jährigen Jahrestages des Falls des Eisernen Vorhangs fortgesetzt für Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sowie für die Rechte von MenschenrechtsverteidigerInnen in allen Teilen der Welt einzusetzen;

2.      die LeiterInnen der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland anzuhalten, in enger Koordination mit den EU-Partnern aktiv die Situation der MenschenrechtsverteidigerInnen zu verfolgen und diese in geeignet erscheinender Form zu unterstützen;

3.      Maßnahmen der Menschenrechtsbildung als wirksames Instrument der Stärkung der Menschenrechtskultur und der Zivilgesellschaft zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Menschenrechtsausschuss