776/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend vorgezogener Finanzausgleich der Länder 

 

Die bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, sondern macht auch vor Ländern und Gemeinden nicht halt. Wie in allen Bereichen ist es in diesem Bereich erforderlich, zügig und wirksam zu reagieren, um sicherzustellen, dass die Länder, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin in angemessener Form wahrnehmen können. Insoweit ist auf die Wichtigkeit der wahrzunehmenden Aufgaben hinzuweisen und beispielsweise die Finanzierung der Spitäler und Pflegeheime sowie der Infrastruktur wie Straßen und Schulen  zu nennen.

Hinzu kommt, dass die Länder, Städte und Gemeinden im Zuge der von der Bundesregierung geplanten Steuertarifreform mit erheblichen Einbussen zu rechnen haben, da eine ausreichende Abdeckung der Einbußen durch den Bund nicht sichergestellt wird. Weiters werden den Ländern und Gemeinden zusätzliche Ausgaben angelastet, wie etwa für das Kindergartenjahr im Zuge der Konjunkturpakete. 

Daher hat als Sofortmaßnahme umgehend ein vorgezogener Finanzausgleich zu erfolgen, der die steuerliche Umverteilung auf Bund, Länder, Gemeinden und Städte neu regelt.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden 
 
 
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
 
Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den im Sinne des innerösterreichischen Stabilitätspakts ein vorzeitiger Finanzausgleich ermöglicht wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 23.09.2009