801/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen

 

 

Der Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes bezeichnet eine Ausnahmeregelung für das Lenken von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen als „Erfordernis für die Zukunft“.

 

Seine Forderung begründet er u.a. mit dem in Folge der vielen Naturkatastrophen der letzten Jahre gestiegenen Gesamtgewicht von Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen. Dies habe dazu geführt, dass es für die Feuerwehren immer schwieriger wird, für ihre Einsatzfahrzeuge Lenker mit der erforderlichen Lenkerberechtigung zu finden, da ein Führerschein der Klasse B nur zum Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen berechtigt. Im schlimmsten Fall werden künftig viele Feuerwehren vor dem Problem stehen, für ihre Einsatzfahrzeuge keine befugten Lenker mehr zu finden. Ähnliche Entwicklungen sind auch für das Lenken von Fahrzeugen anderer Einsatzorganisationen abzusehen.

 

Eine diesbezügliche Gesetzesänderung in Deutschland sieht beispielsweise eine interne Ausbildung und Prüfung bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht („zulässige Gesamtmasse“) von 4,75 Tonnen vor, und eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen bei einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem eine Ausnahmeregelung im Einsatzfall für das Lenken von Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen geschaffen wird.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.