871/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl
und weiterer Abgeordneter

betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft

 

In einer Novelle zum Bundesbehindertengesetz wurde ein Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt) geschaffen. Der Behindertenanwalt ist zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Diskriminierungsverbots des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten und ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Der Behindertenanwalt ist auch Mitglied des Bundesbehindertenbeirats, der den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in allen wichtigen Fragen der Anliegen von Menschen mit Behinderungen berät. Darüber hinaus hat die Behindertenanwaltschaft keine wirklichen Befugnisse und wird von Experten sogar als zahnlos bezeichnet.

Schon im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem Jänner 2007 wurde deshalb die „Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft“ festgeschrieben. Zu dieser Weiterentwicklung kam es aufgrund vorgezogener Neuwahlen nicht mehr. Daher findet sich die wortgleiche Bestimmung auch im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem November 2008.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Ergebnisse der Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft ehestmöglich dem Nationalrat vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.