921/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme

 

 

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der  Blindenführhund ein wertvolles Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität und damit für die Führung eines  selbstbestimmten Lebens.

Die Kosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von € 22.000. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln werden in den einzelnen Bundesländern in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt, in jedem Fall bleibt jedoch ein großer Eigenanteil, der für viele blinde Menschen ein großes Problem darstellt.

 

In § 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) heißt es: „Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“.

 

Um diesem gesetzlichen Auftrag auch nach einer Erblindung bzw. bei erheblicher Sehbeeinträchtigung nachkommen zu können, sind Blindenführhunde, Mobilitäts-, Orientierungs- und Low Vision-Trainings eine unabdingbare Voraussetzung und unverzichtbar, da diese Menschen häufig in ihrer Mobilität sehr eingeschränkt sind. Die ÖAR und der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband (ÖBSV) fordern daher, dass der Blindenführhund als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird. Weiters sollte das Mobilitäts- und Orientierungstraining, sowie das Unterweisen in den lebenspraktischen Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision Training ebenfalls als Teil medizinischer Maßnahmen aufgenommen werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der vorsieht, dass der Blindenführhund als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt wird.

Mobilitäts- und Orientierungstrainig sowie Low Vision Training und Unterweisung in lebenspraktische Fertigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen sollen ebenfalls als Teil medizinischer Maßnahmen aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.