940/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Staffelung der Forschungsprämie zugunsten von KMU

 

Im Lichte der Systemevaluierung des österreichischen Forschungsförderungssystems konnte festgestellt werden, dass fast 70% der Forschungsprämie in der Höhe von 8 % seit ihrer Einführung in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten geflossen sind.

 

Der Vorschlag der österreichischen Bundesregierung, die Forschungsprämie jetzt generell auf 12 % anzuheben, ist als Solches zu begrüßen, dennoch sollte dieser Prozentsatz insgesamt entsprechend aufgeteilt werden, so dass kleinere und jüngere Unternehmen einen höheren Prozentsatz von bis zu 20 % der Forschungsprämie erhalten können, während ältere und größere Unternehmen bei 8 % bleiben.

 

Da die größte Finanzbelastung bei jungen Unternehmen gerade in der Anfangsphase liegt und Ressourcen im Forschungsbereich einen hohen Kostenfaktor darstellen ist diese Maßnahme besonders geeignet, um kleine und mittelständische Unternehmen zu stärken.  Experten aus dem Finanzbereich sind überdies der Meinung, dass eine deutliche Erhöhung der Forschungsprämie für junge Unternehmen relativ wenig kostet und damit eine wichtige Unterstützung für junge und innovative Unternehmen darstellt. Gerade diese Maßnahme trägt auch dazu bei, die angespannte Situation der KMU, vor allem im Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftskrise und ihr dysfunktionales Kreditsystem zu entlasten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine prozentuelle Staffelung der Forschungsprämie  für Betriebe nach Betriebsgröße und Alter des Unternehmens in der Spannbreite von den bisherigen 8 % für große Betriebe bis zu 20 % für kleine und neue Unternehmen vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 29. Januar 2010