951/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erstellung eines Berichtes über die Lebenssituation älterer Menschen in Österreich

 

Im Jahr 2000 veröffentlichte das Sozialministerium einen über 600 Seiten starken Bericht: „Ältere Menschen – Neue Perspektiven. Seniorenbericht 2000: Zur Lebenssituation älterer Menschen in Österreich“. Es war dies die erste umfassende Darstellung der Lebenssituation älterer Menschen in Österreich. Anlass war damals das von den Vereinten Nationen proklamierte „Internationale Jahr der älteren Menschen 1999“.

2002 fand in Madrid die zweite „Weltversammlung über das Altern“ statt, auf der ein 5-Jahres Aktionsplan verabschiedet wurde. Zur Bilanzierung der 5-Jahres-Umsetzung des UN-Madrider Internationalen Aktionsplanes zum Altern (MIPAA) 2002 und der UNECE-Regionalen Implementierungsstrategie (RIS) fand in der Zeit vom 6. bis 8. November 2007 in Spanien die UNECE MinisterInnenkonferenz zum Thema Altern statt. Österreich stellte mit dem damaligen Sozialminister den Vizevorsitz.

Es wäre nun, 10 Jahre nach dem ersten Seniorenbericht an der Zeit, einen Nachfolgebericht zu veröffentlichen, der die Umsetzung des UN-Madrider Internationalen Aktionsplanes in Österreich zum Inhalt hat.

2010 wurde von der EU zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerufen. Ältere, alleinlebende Frauen gehören zu den am stärksten von Armut betroffenen Gruppen, deshalb sollte in einem aktuellen Bericht über ältere Menschen der Situation älterer Frauen mehr Platz eingeräumt werden als im Jahr 2000.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2011 einen umfassenden Bericht über die Lebenssituation älterer Menschen in Österreich mit Schwerpunkt der Situation älterer Frauen zuzuleiten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.