963/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend notwendige Maßnahmen zur Vermittlung der Braille-Schrift

 

 

Laut dem Behindertenbericht 2008 haben in Österreich 318.000 Menschen eine dauerhafte Sehbeeinträchtigung, das sind 3,9 Prozent der Bevölkerung. Louis Braille, der Erfinder der Blindenschrift hätte heuer seinen 200. Geburtstag gefeiert. Für all jene Menschen, die blind oder stark sehbehindert sind, hat die von Louis Braille erfundene Blindenschrift auch im Computerzeitalter eine enorm wichtige Bedeutung. Denn damit wird blinden Menschen ermöglicht, selbst zu lesen und in weiterer Folge am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Fähigkeit selbst zu lesen ist für blinde Menschen ein wichtiges Ziel und es muss daher seitens der Politik versucht werden, die besten Rahmenbedingungen zu schaffen, um dieses Ziel für blinde Menschen zu erleichtern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um zu erreichen, dass

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.