10243/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0019-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 16. März 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10417/J-NR/2012 betreffend Schließung der Bücherei in Bad Radkersburg, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 20. Jänner 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es ist nicht angedacht den angesprochenen Modellversuch zu beenden. Vielmehr laufen zurzeit Bestrebungen diesen strukturell auf neue Beine zu stellen. Entsprechende Gespräche auf regio­naler Ebene laufen.

Auf Grund der beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes ist es seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in Aussicht genommen, die Bundesverwaltungsplanstelle nach der beabsichtigten Ruhestands­versetzung einer Verwaltungsbediensteten für die in den Räumen des Bundesoberstufen­realgymnasiums (BORG) Bad Radkersburg angesiedelte Bibliothek mit Wirksamkeit von 1. April 2012 nicht mehr nach zu besetzen. Bei der seit dem Jahr 1981 bereitgestellten Bundes­planstelle einer Verwaltungsbediensteten der nunmehrigen Verwendungsgruppe A2 für eine Einrichtung anderer Gebietskörperschaften (in diesem Fall Stadtgemeinde Bad Radkersburg und Pfarrgemeine Bad Radkersburg) handelt es sich um einen Ausnahme- und Einzelfall, da im Planstellenbereich 3070 (AHS) österreichweit keine Verwaltungsplanstelle der Bundes für die Führung einer Schulbibliothek zur Verfügung gestellt wird. Schulbibliotheken an allgemein bildenden höheren Schulen werden von Lehrerinnen und Lehrern betreut, die für diese Tätigkeit eine Einrechnung in der Lehrverpflichtung (abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler, Anzahl der Bände und wöchentliche Öffnungszeit) gemäß § 9 Abs. 2a des Bundes­lehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes - BLVG, BGBl. Nr. 244/1965, in der geltenden Fassung, erhalten.

Im konkreten Fall ist jedoch nach Rücksprache mit dem Landesschulrat für Steiermark der Fort­bestand des Büchereibetriebes in den Räumen des BORG Bad Radkersburg gesichert, da ab 1. April 2012 die Betreuung der Bibliothek von einem Lehrer bzw. einer Lehrerin erfolgen wird.

 

Zu Frage 2:

Die Durchschnittspersonalausgaben für eine Planstelle der Verwendungsgruppe A2 für das Kalenderjahr 2010 betrugen gemäß der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnitts­mietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz, BGBl. II Nr. 97/2011, EUR 54.581. Diese Summe in Relation zum gesamten Bildungs-Personalbudget (inkl. Lehrerinnen und Lehrer) zu setzen, erscheint nicht sinnvoll.

 

Zu Fragen 3 bis 6 und 9:

Diese Fragen auch kommunaler Natur beziehen sich nicht auf die Vollziehung des Bundes. In Zusammenhang mit den einschlägigen Richtlinien der „Büchereiförderung Neu“ für Förderungen für öffentliche Büchereien und des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenen­bildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln, BGBl. Nr. 171/1973 idgF., sind jedoch Förderungen ua. für die Erhöhung der Zugänglichkeit und die Qualitätssteigerung des Medienangebotes grundsätzlich auch für jede Stadt- und Gemeindebücherei als außer­schulische Bildungseinrichtung bei Erfüllung der Förderungsrichtlinien möglich.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Betreffend die Einsparung von Planstellen wird auf die am 6. März 2012 im Ministerrat in diesem Zusammenhang gefassten Ministerratsbeschlüsse hingewiesen – insbesondere auf den Aufnahmestopp für den Bundesdienst für die Jahre 2012 bis 2014 sowie auf die zu beschließenden Vorgaben im Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016. Die Einsparungen erfolgen durch Nichtnachbesetzung nach Pensionierungen bzw. Ruhestandsversetzungen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.