11203/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.06.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.  11427/J des Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Frage 1:

Die beiden Legislativvorschläge wurden am 21.3.2012 durch die Europäische Kommission vorgelegt und werden derzeit in der Ratsarbeitsgruppe „Sozialfragen“ behandelt. Das BMASK koordiniert und vertritt die österreichische Position.
Das österreichische Parlament wurde im Rahmen von Sitzungen des EU Ausschusses des Bundesrates am 2.5.2012 und des EU-Ausschusses des Nationalrates am 8.5. 2012 über den Stand der Beratungen informiert.
Die dänische Präsidentschaft wird im Juni 2012 einen ersten Fortschrittsbericht vorlegen.

Fragen 2 und 3:

Bei der von EU-Kommissar László Andor initiierten Konferenz „Soziale Grundrechte und die Entsendung von ArbeitnehmerInnen im Rahmen des Binnenmarktes“ im Juni 2011, an der MinisterInnen, Sozialpartner, VertreterInnen der EU-Organe, des Europarats, der IAO und der Wissenschaft teilnahmen,  war Österreich durch VertreterInnen des BMASK, des BMF sowie der Ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel vertreten. Ziel der Konferenz war die Annährung der Sichtweisen über die zur Verfügung stehenden Regelungsoptionen zur Verbesserung der Um- und Durchsetzung der Entsenderichtlinie zum Schutz der Rechte der entsandten ArbeitnehmerInnen durch eine offene und konstruktive Debatte und die Präsentation der Ergebnisse jüngster Studien.


Am ersten Tag der Konferenz veranschaulichten politische Beiträge die unterschiedlichen Standpunkte von Europäischer Kommission, Deutschland, Polen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-VertreterInnen sowie internationaler Organisationen wie Europarat und ILO. Am zweiten Tag wurden Studien, die im Auftrag der EK durchgeführt wurden, vorgestellt, sowie vier Arbeitsgruppen abgehalten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen fielen sehr unterschiedlich aus. AG I (zu den Regelungsoptionen betreffend bessere Durchsetzung der Entsenderichtlinie und Judikatur der EuGH zum Streikrecht) war äußerst kontroversiell, da insbesondere die Standpunkte der Sozialpartner in dieser Frage naturgemäß weit auseinanderlagen. AG III (zur Verwaltungszusammenarbeit) war hingegen übereinstimmend der Ansicht, dass mehr, besser und schneller zwischen den Behörden kooperiert und für Kooperation und Kontrollen genügend Personal zur Verfügung gestellt werden soll. AG II (zu den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Entsendung von ArbeitnehmerInnen in Europa) gestaltete sich schwieriger, da das Thema sehr breit und ohne konkrete Daten kaum fassbar wurde. AG IV (zur Rechtsdurchsetzung) setzte sich u.a. mit den konkreten Inhalten des nunmehr vorgelegten RL-Vorschlags zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG auseinander. Die TeilnehmerInnen der Arbeitsgruppe waren sich darin einig, dass ein gemeinsamer Standard wegen der schwachen Position der Entsendeten (vorübergehende Beschäftigung in einem fremden Land; Schwierigkeiten, angemessen vertreten zu werden; mangelnde Kenntnisse des Rechts, der Institutionen und der Sprache vor Ort) wünschenswert sei, wobei insbesondere folgende Elemente hervorgehoben wurden: Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit, Kenntnis der Identität der Unternehmen sowie der entsendeten ArbeitnehmerInnen, Stärkung der Kooperation der Aufsichtsbehörden und Einführung einer Generalunternehmerhaftung. Bedenken gab es insbesondere dahingehend, wie die unterschiedlichen nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen berücksichtigt werden könnten.

Fragen 4 -7:

Der bilaterale Austausch am Rand der EU-ExpertInnengruppen und Ratsarbeitsgruppen ist eine wesentliche Grundlage auch für die bilaterale Zusammenarbeit innerhalb der EU und wird abhängig von den anstehenden Themen mit allen Mitgliedstaaten geführt. Rund um das Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes wurde 2011 im Rahmen von bilateralen Seminaren ein Informationsaustausch des BMASK mit den entsprechenden Ressorts insbesondere in Slowenien, Slowakei,  Ungarn und Tschechien durchgeführt.

Derzeit werden durch das BMASK weitere vertiefende Gespräche mit Slowenien und der Slowakei geführt. Ziel ist, generell die bilaterale Zusammenarbeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts zu stärken und u.a. auch die Exekution der Verwaltungsstrafen zu verbessern. Seitens Österreichs wird eine zügige Umsetzung angestrebt, wobei kein Endtermin für den Abschluss der Verhandlungen fixiert wurde, da im letzten Jahr Wahlen in den beiden Ländern die Verhandlungen verzögert haben.
Mit Slowenien wird noch vor dem Sommer ein weiterer bilateraler Termin stattfinden, mit der Slowakei ist für den Herbst eine ExpertInnenkonferenz in Wien vereinbart.

Fragen 8 und 9:

Mit Rumänien und Bulgarien finden derzeit bilaterale Kontakte im Rahmen der laufenden Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union statt, es wurden jedoch keine Verhandlungen zu spezifischen Verwaltungsabkommen begonnen.