11256/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                                                                   BMWF 10.000/0134-III/4a/2012

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien,          . Juni 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11441/J-NR/2012 betreffend Dr. Karl Lueger-Ring und Julius Tandler-Platz in Wien, die die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen am 19. April 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Nein.

 

Zu Frage 4:

In „Der kleine Pauly, Lexikon der Antike in fünf Bänden“, erschienen 1979 im deutschen
Taschenbuchverlag, wird die „damnatio memoriae“ von Prof. Dr. Theo Mayr-Maly in Band 1 auf Seite 1374 folgendermaßen beschrieben: „Bestimmten Organisationsformen der menschlichen Gemeinschaft ist es eigentümlich, daß nach dem Tod einer mit Führermacht ausgestatteten Person indifferente Pietät ausgeschlossen bleibt und nur Verehrung mit religiösen Zügen oder
Verwerfung zur Wahl stehen. Dieses der Gegenwart an der so genannten Entstalinisierung
erfahrbare Phänomen konnte im römischen Prinzipat nicht ausbleiben, sobald die Kaiser für sich einen Bezug zur Überwelt in Anspruch nahmen. So war es möglich, daß jeder princeps das
Risiko lief, nach seinem Tod durch einen senatorischen Strafprozeß zum Landesfeind erklärt
zu werden – dies, obwohl es gegen Tote keine ordentlichen Strafprozesse gab. Solches
damnatio memoriae fielen Nero (68), Julian (193) und Maximin (238) anheim. An die damnatio memoriae schloß sich die Beseitigung von Statuen, die Tilgung des Namens aus Inschriften und Münzen, vor allem aber die Vernichtung der persönlichen Regierungshandlungen durch
rescissio actorum (
Anm.: Zerreißen der Schriftstücke) an.“

 

Zu Frage 5

Ja.

Der Bundesminister: