11260/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.06.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0609-II/2012
Wien, am . Juni 2012
die Abgeordnete zum Nationalrat Dr.in Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. April 2012 unter der Zahl 11447/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verbindungen des Wiener Imams Muhammed Fadil Porca zur salafistischen Szene“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 40 bis 42:
Das Werk mit dem Titel „Namaz u Islamu“ ist den Sicherheitsbehörden nicht bekannt.
Zu den Fragen 2 und 3, 17 bis 19, 24 bis 35 sowie 43 und 44:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 4:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes. Im Übrigen ist dies von den Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.
Zu den Fragen 5 und 6, 9 bis 13 sowie 15 und 16 :
Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zur Frage 7:
Eine Registrierung der Anzahl der Mitglieder eines Vereines im Vereinsregister ist vom Vereinsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 66/2002 idgF, nicht vorgesehen.
Zu Frage 8:
Keine.
Zu Frage 14:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 20 bis 23, 36 bis 39 sowie 45 bis 51:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Grundsätzlich wird angemerkt, dass ein Eingriff in die in der Europäischen Menschen-rechtskonvention und im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verankerte Religionsfreiheit von den Sicherheitsbehörden ausschließlich im Rahmen der gesetzlich normierten Rechte erfolgen darf.
Zu den Fragen 52 bis 57:
Aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.